Alle Rechner

Aktien Steuer Rechner

Mit diesem Rechner ermittelst du schnell, wie viel Abgeltungsteuer auf deinen Aktiengewinn anfällt. Gib einfach Kaufpreis, Verkaufspreis und Anzahl der Anteile ein. Der Rechner berücksichtigt automatisch den Sparer-Pauschbetrag.

Berechnung

Einzelperson: 1.000 € | Verheiratet: 2.000 €

Über diesen Rechner

Wer Aktien verkauft und dabei Gewinn macht, muss in Deutschland Steuern zahlen. Das ist keine böse Überraschung, aber viele Anleger wissen nicht genau, wie viel am Ende wirklich vom Gewinn übrig bleibt. Unser Aktien-Steuer-Rechner schafft Klarheit: Du gibst deinen Gewinn ein, und der Rechner berechnet die anfallende Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und – falls zutreffend – die Kirchensteuer.

In Deutschland gilt für Kapitalerträge die Abgeltungsteuer von 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf – also effektiv rund 26,375 % ohne Kirchensteuer. Hinzu kommt der Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person (2.000 € für Ehepaare), der steuerfrei bleibt. Erst Erträge über diesem Betrag werden besteuert.

Der Rechner hilft dir, vor einem Aktienverkauf zu prüfen, wie viel Steuer anfällt – damit du keine unangenehmen Überraschungen erlebst. Gerade bei größeren Positionen lohnt es sich, die Steuerlast im Voraus zu kennen. Bitte beachte: Der Rechner liefert eine Orientierung, ersetzt aber keine steuerliche Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer auf Aktiengewinne in Deutschland?

Gewinne aus Aktienverkäufen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %. Darauf kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % – also 1,375 % des Gewinns. Wer Kirchensteuer zahlt, zahlt noch 8 % oder 9 % der Kapitalertragsteuer on top. Insgesamt ergibt sich eine Steuerbelastung von ca. 26,375 % bis 27,9 % – je nach Bundesland und Kirchenzugehörigkeit.

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag beträgt seit 2023 genau 1.000 € pro Person (2.000 € bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren). Dieser Betrag ist steuerfrei. Erst Kapitalerträge darüber hinaus werden mit der Abgeltungsteuer belastet. Den Freibetrag beantragst du bei deiner Bank per Freistellungsauftrag.

Muss ich Aktiengewinne selbst in der Steuererklärung angeben?

Wenn deine Bank die Steuer bereits automatisch einbehält und abführt (was bei deutschen Depotbanken der Fall ist), musst du die Gewinne grundsätzlich nicht extra angeben. Eine Angabe kann aber sinnvoll sein, um Verlustverrechnungen geltend zu machen oder den Sparerpauschbetrag zu nutzen.

Wie werden Verluste aus Aktiengeschäften behandelt?

Verluste aus Aktienverkäufen können mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet werden. Seit 2021 gibt es jedoch eine Einschränkung: Verluste aus dem Verkauf von Aktien können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht mit anderen Kapitalerträgen wie Zinsen oder Dividenden.

Gilt die Abgeltungsteuer auch für Dividenden?

Ja. Dividenden zählen ebenfalls zu den Kapitalerträgen und werden genauso wie Kursgewinne mit der Abgeltungsteuer versteuert. Auch hier gilt der Sparerpauschbetrag.

Was passiert mit Aktien im Auslandsdepot?

Bei ausländischen Depotbanken wird die deutsche Abgeltungsteuer nicht automatisch abgeführt. In diesem Fall bist du verpflichtet, die Kapitalerträge selbst in der Steuererklärung anzugeben und zu versteuern. Das gilt auch für Zinsen oder Dividenden aus dem Ausland.

Wie berechne ich den Gewinn bei einem Aktienverkauf?

Der Gewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis minus dem Kaufpreis (Einstandspreis) minus anfallender Transaktionskosten (Ordergebühren etc.). Nur der Nettogewinn wird besteuert. Depotbanken führen diese Berechnung in der Regel automatisch durch.

Gilt für ältere Aktien (vor 2009 gekauft) noch die Steuerfreiheit?

Nein. Die frühere Regelung, dass Kursgewinne nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei sind, gilt seit der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 nicht mehr für neu erworbene Aktien. Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden und seitdem gehalten werden, genießen unter bestimmten Bedingungen noch Bestandsschutz.

Kann ich mit dem Rechner die Kirchensteuer berechnen?

Ja. Wenn du im Rechner angibst, ob du kirchensteuerpflichtig bist, wird die Kirchensteuer automatisch in die Berechnung einbezogen. Sie beträgt je nach Bundesland 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Bundesländer) der Kapitalertragsteuer.

Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungsteuer und persönlichem Steuersatz?

Normalerweise gilt für Kapitalerträge pauschal 25 % Abgeltungsteuer, unabhängig vom persönlichen Einkommen. Wenn dein persönlicher Steuersatz jedoch unter 25 % liegt, kannst du per Günstigerprüfung beantragen, dass die Kapitalerträge mit deinem niedrigeren Einkommensteuersatz versteuert werden. Das ergibt sich automatisch bei der Steuererklärung. ---