Baugenehmigungskosten-Rechner
Schätzen Sie die Gebühren für Ihre Baugenehmigung schnell und unverbindlich.
Grundgebühr
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Zusatzkosten
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Gesamtkosten
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Kostenaufstellung
- Bearbeitungsgebühr (Bausumme × Gebührensatz)–
- Mindestgebühr berücksichtigt–
- Statische Berechnung–
- Amtliche Vermessung–
Über Baugenehmigungskosten Rechner
Der Baugenehmigungskosten-Rechner ist ein spezialisiertes Kalkulationswerkzeug, das Licht in eines der bürokratischsten und oft unübersichtlichsten Kapitel des Hausbaus bringt: die behördlichen Gebühren für die Baugenehmigung. Viele angehende Bauherren konzentrieren sich verständlicherweise stark auf die reinen Material- und Handwerkerkosten für den Roh- und Innenausbau und vergessen dabei, dass der Staat und die Kommunen bereits vor dem ersten Spatenstich kräftig mitverdienen. Ohne eine amtliche Baugenehmigung darf in Deutschland kein reguläres Wohngebäude errichtet werden. Die Kosten für dieses Verfahren sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern basieren auf den jeweiligen Baugebührenordnungen der Bundesländer sowie den Satzungen der lokalen Bauämter. Unser Rechner hilft Ihnen dabei, diese Gebühren im Voraus verlässlich zu prognostizieren. Die Berechnung basiert primär auf dem veranschlagten Bauwert (den reinen Baukosten) oder dem Rohbauwert, multipliziert mit einem bestimmten Tausendsatz, der je nach Bundesland und Verfahrensart (vereinfachtes oder normales Baugenehmungsverfahren) variiert. Zudem fließen Kosten für zwingend notwendige Prüfstatiker, Brandschutzprüfungen sowie Gebühren für Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplans mit in das Endergebnis ein. Mit unserem Rechner integrieren Sie diesen Posten von Anfang an präzise in Ihre Baunebenkostenliste.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wie hoch sind die Kosten für eine Baugenehmigung im Durchschnitt?
In der Regel müssen Sie mit etwa 0,5 bis 1,0 Prozent der gesamten reinen Baukosten für die behördliche Genehmigung rechnen. Bei einem Hausbau von 300.000 Euro liegen die Gebühren somit meist zwischen 1.500 und 3.000 Euro.
2. Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Genehmigungsgebühren?
Hauptfaktoren sind der berechnete Rohbauwert des Gebäudes, das gewählte Verfahren (vereinfacht oder regulär), die Anzahl der benötigten Ausnahmen (Befreiungen) und die Gebührenordnung des jeweiligen Landkreises.
3. Rechnet der Architekt die Baugenehmigungskosten in sein Honorar ein?
Nein, das Honorar des Architekten für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) deckt nur das Erstellen und Einreichen der Unterlagen ab. Die Gebühren des Bauamtes sind Fremdkosten und müssen vom Bauherrn separat bezahlt werden.
4. Was ist der Unterschied zwischen einem vereinfachten und einem normalen Verfahren?
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird meist bei Standard-Wohngebäuden angewandt, die den Vorgaben eines Bebauungsplans entsprechen. Es geht schneller und ist gebührentechnisch oft günstiger als das umfassende Normalverfahren.
5. Fallen auch Kosten an, wenn der Bauantrag vom Amt abgelehnt wird?
Ja, das Bauamt stellt auch für die Bearbeitung eines abgelehnten Antrags Gebühren in Rechnung. Diese betragen je nach Satzung oft einen erheblichen Teil (bis zu 75 Prozent oder mehr) der regulären Genehmigungsgebühr, da der Verwaltungsaufwand anfiel.
6. Welche Kosten entstehen für eine Bauvoranfrage?
Eine Bauvoranfrage prüft vorab rechtsverbindlich, ob ein Grundstück überhaupt wie gewünscht bebaut werden darf. Sie ist deutlich günstiger als der eigentliche Bauantrag und kostet meist zwischen 50 und ein paar Hundert Euro.
7. Was kostet eine Befreiung vom Bebauungsplan?
Möchten Sie beispielsweise das Dach flacher bauen als im Bebauungsplan vorgeschrieben, müssen Sie eine Befreiung beantragen. Jede einzelne Ausnahme schlägt je nach Kommune mit zusätzlichen Gebühren zwischen 50 und mehreren Hundert Euro zu Buche.
8. Sind die Kosten für den Prüfstatiker in der Amtsgebühr enthalten?
Nein, die Kosten für externe Prüfingenieure (z.B. für Standsicherheit oder Brandschutz), die vom Amt oder gesetzlich vorgeschrieben beauftragt werden, müssen separat vergütet werden und ergänzen die reinen Behördengebühren.
9. Wie lange ist eine erteilte Baugenehmigung in Deutschland gültig?
Die Gültigkeit ist im Bauordnungsrecht der Bundesländer geregelt. Meist erlischt die Genehmigung, wenn innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung nicht mit dem Bau begonnen wurde oder der Bau länger als ein Jahr ruht. Eine Verlängerung kostet erneut Gebühren.
10. Kann man die Gebühren für das Bauamt von der Steuer absetzen?
Bei einer reinen Selbstnutzung der Immobilie ist das nicht möglich. Handelt es sich jedoch um ein Mietshaus oder eine gewerblich genutzte Immobilie, gehören die Gebühren zu den Herstellungskosten und werden linear abgeschrieben.