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Mit diesem Rechner siehst du sofort, welche Strafe, wie viele Punkte und ob ein Fahrverbot drohen – je nach Verstoß und Ort. Einfach Geschwindigkeit oder Verstoß eingeben, fertig. Gilt für alle gängigen Verkehrsverstöße nach dem deutschen Bußgeldkatalog 2026.
Wer im Straßenverkehr gegen die Regeln verstößt, muss mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und im schlimmsten Fall mit einem Fahrverbot rechnen. Doch wie hoch ist die Strafe genau? Unser Bußgeld-Rechner gibt dir auf Basis des aktuellen deutschen Bußgeldkatalogs 2026 sofort eine Einschätzung.
Du wählst einfach den Verstoß aus – von Geschwindigkeitsüberschreitungen über Handynutzung am Steuer bis hin zu Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen oder Parkverstößen – und der Rechner zeigt dir Bußgeld, Punkte und eventuelle Fahrverbotsdauer.
Besonders nützlich ist das Tool, wenn du einen Anhörungsbogen erhalten hast und wissen willst, was genau auf dich zukommt. So kannst du einschätzen, ob es sich lohnt, Einspruch einzulegen oder den Besceid zu akzeptieren.
Bitte beachte: Die angezeigten Werte sind Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog. In der Praxis können Behörden bei erschwerenden Umständen (z. B. Gefährdung anderer, Wiederholungsverstöße) höhere Bußgelder festsetzen. Für eine rechtssichere Einschätzung ist ein Anwalt für Verkehrsrecht die bessere Anlaufstelle.
Unser Rechner dient als schnelle Orientierung – ohne Anmeldung, kostenlos und auf dem Stand von 2026.
Der Bußgeldkatalog ist ein offizielles Regelwerk, das in Deutschland die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsverstöße festlegt. Er ist als Anlage zur Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) veröffentlicht und regelt zum Beispiel die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handynutzung am Steuer, Rotlichtverstöße, Parkverstöße und viele weitere Ordnungswidrigkeiten. Er wird gelegentlich aktualisiert – zuletzt wurden viele Bußgelder deutlich erhöht.
Das Punktesystem in Flensburg (Fahreignungsregister FAER) vergibt 1 oder 2 Punkte. Einen Punkt gibt es bei Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von 60 Euro oder mehr verbunden sind und keine Gefährdung darstellen. Zwei Punkte gibt es bei besonders schwerwiegenden Verstößen, die ein Fahrverbot nach sich ziehen, oder bei Straftaten im Straßenverkehr. Verwarnungsgelder unter 60 Euro haben keine Punktewirkung.
Ein Fahrverbot kann ab bestimmten Grenzen verhängt werden: bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts, bei Abstandsverstößen mit weniger als 3/10 des halben Tachowertes, bei zweimaligem Rotlichtverstoß innerhalb eines Jahres, bei Gefährdung durch Handynutzung oder Trunkenheit sowie bei Wiederholungsverstößen innerhalb eines Jahres. Die Dauer beträgt in der Regel 1 bis 3 Monate.
In manchen Fällen ist das möglich, aber nicht durch Ignorieren. Wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird, gibt es folgende Optionen: Einspruch einlegen und vor Gericht anfechten (bei zweifelhafter Messung oder Verfahrensfehlern), eine Abschiebung des Fahrverbots auf einen günstigeren Zeitpunkt beantragen (etwa nicht während der Haupturlaubszeit), oder in bestimmten Fällen eine erhöhte Geldstrafe statt Fahrverbot aushandeln. Das geht aber nicht in jedem Fall – ein Verkehrsrechtsanwalt kann hier genau einschätzen, welche Optionen bestehen.
Das hängt davon ab, wie lange die Ampel bereits rot war. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rote Ampel) drohen 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (Ampel war länger als 1 Sekunde rot) erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro, es kommen 2 Punkte dazu und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei Gefährdung oder Sachschaden erhöhen sich die Strafen zusätzlich.
Das Handy am Steuer ist einer der häufigsten und gleichzeitig teuersten Verstöße. Wer beim Fahren das Handy in der Hand hält, zahlt 100 Euro Bußgeld und bekommt 1 Punkt. Gefährdet man dabei andere Verkehrsteilnehmer, steigt das Bußgeld auf 150 Euro, bei einem Unfall auf 200 Euro. Außerdem gibt es in beiden Fällen 2 Punkte. Ein Fahrverbot droht bei Wiederholung oder bei Gefährdung. Gilt auch für Tablets, Navis und andere elektronische Geräte, die in der Hand gehalten werden.
Seit 2010 können Bußgelder innerhalb der EU auf Basis der Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen grundsätzlich grenzüberschreitend vollstreckt werden. In der Praxis funktioniert das besonders gut für Verstöße in Nachbarländern wie Frankreich, Österreich oder den Niederlanden. Allerdings gibt es bei der Vollstreckung noch Lücken – manche Länder vollstrecken zuverlässiger als andere. Wer ein deutsches Bußgeld im Ausland ignoriert, riskiert trotzdem spätere Vollstreckung.
Das Verwarnungsgeld ist eine niedrige Strafe zwischen 5 und 55 Euro für weniger schwerwiegende Verstöße – zum Beispiel falsch parken oder geringfügige Geschwindigkeitsübertretungen. Es hat keine Punktewirkung. Beim echten Bußgeld wird ein förmliches Verfahren eingeleitet, es kann Punkte und Fahrverbote geben, und der Bescheid muss zugestellt werden. Verwarnungsgelder können oft direkt vor Ort oder per Überweisung bezahlt werden.
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids hast du zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Wenn du keinen Einspruch einlegst, wird der Bescheid rechtskräftig und du hast in der Regel zwei bis vier Wochen Zeit zur Zahlung. Zahlst du nicht, wird das Bußgeld vollstreckt – das kann Pfändungen oder im Extremfall Erzwingungshaft bedeuten. Eine Stundung oder Ratenzahlung ist möglich und kann bei der zuständigen Bußgeldstelle beantragt werden.
In der Regel nicht direkt. Ausländische Bußgeldbescheide werden in Deutschland nicht automatisch in das Fahreignungsregister eingetragen. Allerdings kann ein ausländischer Führerscheinentzug (bei schwerwiegenden Verstößen) Auswirkungen auf die deutsche Fahrerlaubnis haben. Außerdem werden Bußgelder aus EU-Ländern in Deutschland vollstreckt, wenn sie über den europäischen Vollstreckungsweg geltend gemacht werden. ---