Doppelte Haushaltsführung Rechner

Ermitteln Sie Ihre absetzbaren Werbungskosten für 2026 in wenigen Sekunden

Über Doppelte Haushaltführung Rechner

Der Doppelte Haushaltführung Rechner hilft Arbeitnehmern und Selbstständigen dabei, die abzugsfähigen Kosten einer doppelten Haushaltsführung zu berechnen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn jemand aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung unterhält und gleichzeitig am Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand führt.

Die Kosten einer doppelten Haushaltsführung sind als Werbungskosten abzugsfähig und können die Steuerlast erheblich senken. Dazu zählen unter anderem die Miete der Zweitwohnung (bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro monatlich), Fahrtkosten für eine Heimfahrt pro Woche, Verpflegungsmehraufwendungen in den ersten drei Monaten und Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände.

Unser Rechner ermittelt die maximal abzugsfähigen Kosten basierend auf Ihren Angaben und zeigt Ihnen, welche Positionen wie zu berücksichtigen sind. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen und Ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Was versteht man unter einer doppelten Haushaltsführung?

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger außerhalb seines Hauptwohnsitzes aus beruflichen Gründen eine weitere Wohnung unterhält. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz der Lebensmittelpunkt bleibt und am Hauptwohnsitz ein eigener Hausstand besteht.

2. Was kann ich bei der doppelten Haushaltsführung absetzen?

Absetzbar sind: Unterkunftskosten am Beschäftigungsort (max. 1.000 Euro/Monat), Fahrtkosten für eine Heimfahrt pro Woche (0,30 Euro pro Kilometer), Verpflegungsmehraufwendungen in den ersten drei Monaten sowie Kosten für Arbeitsmittel und notwendige Einrichtungsgegenstände bis zu einem bestimmten Betrag.

3. Wie hoch ist die Höchstgrenze für die Unterkunftskosten?

Seit 2014 sind Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung auf 1.000 Euro pro Monat begrenzt. In diesem Betrag sind alle Kosten der Wohnung enthalten: Miete, Betriebskosten, Stellplatz und ähnliches. Kosten, die 1.000 Euro übersteigen, können nicht abgezogen werden.

4. Muss ich am Hauptwohnsitz wirklich einen eigenen Hausstand haben?

Ja, das ist eine der wichtigsten Voraussetzungen. Ein eigener Hausstand bedeutet, dass Sie sich finanziell an den Kosten des Haushalts beteiligen und nicht nur als Gast wohnen. Wer beispielsweise als Erwachsener kostenlos bei den Eltern lebt, hat in der Regel keinen eigenen Hausstand.

5. Wie werden die Heimfahrten steuerlich berücksichtigt?

Sie können die Kosten für eine Heimfahrt pro Woche (zum Hauptwohnsitz) geltend machen. Dabei gelten dieselben Regeln wie bei der Entfernungspauschale: 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Entfernung (ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro). Für die Heimfahrten gilt der Höchstbetrag der Entfernungspauschale.

6. Wie lange dauert die doppelte Haushaltsführung steuerlich?

Die doppelte Haushaltsführung kann zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind und die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen erforderlich ist. Es gibt keine Zeitbegrenzung wie bei Dienstreisen.

7. Kann ich auch Verpflegungskosten absetzen?

Ja, aber nur für die ersten drei Monate nach Beginn der doppelten Haushaltsführung. Die Verpflegungsmehraufwendungen betragen 28 Euro pro Tag (für einen ganzen Tag). Nach drei Monaten entfällt dieser Abzug.

8. Wie weise ich die doppelte Haushaltsführung dem Finanzamt nach?

Sie müssen den Mietvertrag für die Zweitwohnung, Kontoauszüge über die geleisteten Mietzahlungen, Belege für die Heimfahrten sowie Nachweise über den Hauptwohnsitz vorlegen können. Das Finanzamt kann diese Unterlagen anfordern.

9. Kann mein Arbeitgeber einen Teil der Kosten steuerfrei erstatten?

Ja, Arbeitgeber können bestimmte Kosten der doppelten Haushaltsführung steuerfrei erstatten. Die steuerfreie Erstattung ist jedoch auf die Beträge begrenzt, die auch als Werbungskosten abzugsfähig wären. Was der Arbeitgeber erstattet, mindert den eigenen Werbungskostenabzug.

10. Gilt die doppelte Haushaltsführung auch für Selbstständige?

Ja, auch Selbstständige können eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Statt als Werbungskosten werden die Aufwendungen dann als Betriebsausgaben abgezogen. Die grundsätzlichen Voraussetzungen sind dieselben wie bei Arbeitnehmern.