Einkommensteuer-Rechner für Selbstständige
Schätzen Sie Ihre Einkommensteuer 2026 inklusive Grundfreibetrag, Progression und Solidaritätszuschlag.
Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit nach Abzug von Betriebsausgaben, Sonderausgaben und Freibeträgen.
Einkommensteuer
–
Solidaritätszuschlag
–
Kirchensteuer
–
Steuerlast gesamt
–
Verbleibendes Einkommen
–
Durchschnittssteuersatz
–
Grenzsteuersatz auf den nächsten Euro
–
Über Einkommensteuer Selbstständige Rechner
Der Einkommensteuer Selbstständige Rechner ist speziell auf die Bedürfnisse von Freiberuflern, Selbstständigen und Einzelunternehmern zugeschnitten. Im Vergleich zu Arbeitnehmern haben Selbstständige deutlich mehr Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu optimieren – aber auch deutlich mehr Pflichten und Besonderheiten zu beachten.
Selbstständige zahlen keine Lohnsteuer, sondern ermitteln ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung und zahlen davon Einkommensteuer sowie gegebenenfalls Gewerbesteuer. Da kein Arbeitgeber Steuern einbehält, müssen sie quartalsweise Vorauszahlungen leisten. Zudem tragen Selbstständige die vollen Sozialversicherungsbeiträge selbst – oder sie sind nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung, was eigene Vorsorge erfordert.
Unser Rechner berücksichtigt die Besonderheiten der Selbstständigkeit: Er bezieht Betriebsausgaben, die Gewerbesteueranrechnung, Vorsorgeaufwendungen und den Altersentlastungsbetrag ein. So erhalten Sie ein realistisches Bild Ihrer tatsächlichen Steuerlast und können Ihre Vorauszahlungen sinnvoll planen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wie ermitteln Selbstständige ihren Gewinn?
Kleinere Selbstständige und Freiberufler ermitteln ihren Gewinn in der Regel durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Größere Gewerbetreibende müssen eine Bilanz erstellen und den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln.
2. Welche Betriebsausgaben kann ich als Selbstständiger abziehen?
Alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind: Bürokosten, Fachliteratur, Fortbildungskosten, Fahrtkosten mit Firmenfahrzeug, Telefon und Internet (anteilig), Werbung, Honorare für Subunternehmer, Versicherungen, Software und Hardware sowie Beiträge zu Berufsverbänden.
3. Muss ich als Selbstständiger Gewerbesteuer zahlen?
Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Künstler usw.) zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer, wenn ihr Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Die Gewerbesteuer kann teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
4. Wie funktionieren die Einkommensteuer-Vorauszahlungen?
Das Finanzamt setzt auf Basis der letzten Steuererklärung vierteljährliche Vorauszahlungen fest, fällig zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Wenn Ihr Einkommen stark schwankt, können Sie eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.
5. Welche Vorsorgeaufwendungen kann ich als Selbstständiger abziehen?
Selbstständige können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in vollem Umfang abziehen. Beiträge zur Altersvorsorge (Rürup-Rente, gesetzliche Rentenversicherung auf freiwilliger Basis) sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen absetzbar.
6. Wie behandle ich ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich?
Seit 2023 gibt es eine vereinfachte Pauschale von 6 Euro pro Tag für das Arbeiten von zu Hause (Homeoffice-Pauschale), maximal 1.260 Euro im Jahr. Steht Ihnen ein separates Arbeitszimmer zur Verfügung, das den Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit bildet, können die tatsächlichen Kosten abgezogen werden.
7. Was ist die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer?
Bei der Soll-Versteuerung (Standard) schulden Sie die Umsatzsteuer, sobald Sie die Leistung erbracht haben. Bei der Ist-Versteuerung (auf Antrag) schulden Sie sie erst, wenn der Kunde tatsächlich zahlt. Für Selbstständige mit vielen Zahlungsausfällen ist die Ist-Versteuerung vorteilhafter.
8. Wie gehe ich mit Privatentnahmen und Privateinlagen um?
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung müssen Privatentnahmen und -einlagen nicht separat verbucht werden – sie beeinflussen das Betriebsergebnis nicht. Wichtig ist jedoch, Betriebliches und Privates klar zu trennen, um Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden.
9. Wie hoch sollte ich meine Steuern zurücklegen?
Als Faustregel empfiehlt sich, etwa 25 bis 35 Prozent des Gewinns für Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zurückzulegen. Hinzu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie ggf. Rentenversicherungsbeiträge. Unser Rechner gibt Ihnen eine präzisere Schätzung.
10. Muss ich als Selbstständiger eine Buchführungspflicht beachten?
Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende unter bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen sind nicht buchführungspflichtig und können die EÜR nutzen. Größere Gewerbetreibende müssen Bücher führen und eine Bilanz erstellen. Die Grenzen liegen bei einem Umsatz von 600.000 Euro oder einem Gewinn von 60.000 Euro.