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Der Rechner zeigt dir, wie viel Elterngeld du nach der Geburt deines Kindes bekommst – auf Basis deines Nettoeinkommens vor der Geburt. Er berücksichtigt Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Geschwisterbonus.
Die Geburt eines Kindes ist aufregend – aber sie wirft auch viele finanzielle Fragen auf. Wie viel Elterngeld bekomme ich? Lohnt sich ElterngeldPlus? Wann sollte wer in Elternzeit gehen? Unser Elterngeld-Rechner hilft dir, diese Fragen schnell zu beantworten.
Das Elterngeld beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Der Mindestsatz liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro monatlich. Wer wenig verdient, bekommt prozentual mehr – das ist sozial gestaffelt.
Außerdem gibt es das ElterngeldPlus: Man bekommt die Hälfte des regulären Elterngeldes, dafür über doppelt so lange. Gerade für Eltern, die früh wieder (Teilzeit) arbeiten möchten, kann das finanziell attraktiver sein.
Ab 2025 haben sich die Einkommensgrenzen geändert: Paare mit einem gemeinsamen zu versteuernden Jahreseinkommen über 175.000 Euro haben keinen Anspruch mehr. Das betrifft einen Teil der gut verdienenden Haushalte.
Unser Rechner nimmt dein Nettoeinkommen, berücksichtigt Steuerklasse und Arbeitsstunden und zeigt dir, welche Elterngeldvariante für dich am besten passt. So kannst du die Elternzeit von Anfang an gut planen.
Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor dem Geburtsmonat. Dabei zählen nur die Monate, in denen tatsächlich Erwerbseinkommen erzielt wurde – Monate mit Mutterschaftsgeld oder Krankengeld werden herausgerechnet. Vom ermittelten Monatsdurchschnitt werden dann zwischen 65 und 100 Prozent als Elterngeld ausgezahlt – je nach Einkommenshöhe.
Basiselterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, davon können beide Elternteile gemeinsam profitieren. ElterngeldPlus beträgt nur die Hälfte des Basiselterngeldes, wird aber doppelt so lange gezahlt. Wer also 800 Euro Basiselterngeld bekommen würde, erhält mit ElterngeldPlus 400 Euro – dafür 28 statt 14 Monate. Das lohnt sich besonders, wenn man parallel in Teilzeit arbeitet.
Ja. Wer während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeitet (maximal 32 Stunden pro Woche), bekommt weiterhin Elterngeld – allerdings auf Basis der Einkommensdifferenz. Das bedeutet: Das Elterngeld wird auf das, was man in Teilzeit verdient, angerechnet. ElterngeldPlus ist in solchen Fällen oft die clevere Wahl, weil man länger Unterstützung bekommt.
Basis-Elterngeld kann maximal 14 Monate bezogen werden. Beide Elternteile zusammen können diese Monate aufteilen, wobei jeder mindestens zwei Monate nehmen muss, damit beide von den 14 Monaten profitieren. Nimmt nur ein Elternteil Elterngeld, sind es maximal 12 Monate. ElterngeldPlus verdoppelt diese Zeiträume jeweils.
Ja, auch wer vor der Geburt nicht berufstätig war, hat Anspruch auf Elterngeld – allerdings nur auf den Mindestsatz von 300 Euro monatlich. Das gilt zum Beispiel für Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner. Der Mindestsatz wird unabhängig vom früheren Einkommen gezahlt.
Ja. Selbstständige haben genauso Anspruch auf Elterngeld wie Angestellte. Die Berechnung ist allerdings etwas aufwendiger, weil das Einkommen aus dem letzten Steuerbescheid herangezogen wird. In manchen Fällen können Selbstständige auch den Durchschnitt der letzten zwölf Monate wählen, wenn das für sie günstiger ist.
Bei Mehrlingen gibt es einen Mehrlingszuschlag: Für das zweite und jedes weitere Kind werden 300 Euro monatlich zusätzlich gezahlt. Das gilt unabhängig von der Einkommenshöhe und gilt auch bei Adoptiveltern.
Nein. Krankheit hat keinen direkten Einfluss auf das Elterngeld, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Wenn man im Elterngeldbezug erkrankt und kein Einkommen erzielt, bleibt der Elterngeldanspruch bestehen. Problematisch wird es nur, wenn man krank wird und gleichzeitig Teilzeit arbeiten wollte – in diesem Fall kann das Elterngeld entsprechend neu berechnet werden.
Elterngeld selbst ist steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt – das bedeutet: Es erhöht den Steuersatz auf andere Einkünfte im selben Jahr. Wer im Elterngeldjahr noch andere Einnahmen hat (z. B. aus Teilzeit oder Selbstständigkeit), muss damit rechnen, dass diese mit einem höheren Steuersatz versteuert werden.
Seit 2024 gilt: Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 175.000 Euro haben keinen Anspruch auf Elterngeld mehr. Alleinerziehende verlieren den Anspruch ab 150.000 Euro. Diese Regelung betrifft vor allem gut verdienende Doppelverdiener in Großstädten. Die Grenze gilt für das Jahr vor der Geburt des Kindes.