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Elternzeit-Rechner

Hier berechnest du Dauer und Aufteilung deiner Elternzeit sowie das ungefähre Elterngeld – inklusive Basis- und Elterngeld Plus. Hilfreich für alle, die Elternzeit planen und wissen wollen, wie lange das Geld reicht.

Berechnung

Über diesen Rechner

Elternzeit klingt einfach – man bleibt zuhause und kümmert sich ums Kind. Aber rechtlich ist da mehr dahinter. Wann muss man sie anmelden? Wie viele Monate stehen mir zu? Kann ich sie aufteilen? Was passiert mit meinem Job?

Unser Elternzeit-Rechner hilft dir, Klarheit in diese Fragen zu bringen. Du gibst den Geburtstermin ein und siehst sofort, bis wann du die Elternzeit anmelden musst und wie viel Zeit dir insgesamt zusteht.

In Deutschland hat jeder Elternteil Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit – unabhängig davon, ob man in Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet hat. Während der Elternzeit ist der Arbeitsplatz gesetzlich geschützt, der Arbeitgeber darf nicht kündigen.

Die Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes sogar acht Wochen im Voraus. Wer die Frist verpasst, riskiert, dass die Elternzeit nicht zum Wunschtermin beginnen kann.

Ein Teil der Elternzeit – bis zu 24 Monate – kann sogar auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden. Mit unserem Rechner behältst du den Überblick.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind – also insgesamt sechs Jahre, wenn beide Elternteile voll ausschöpfen. Diese drei Jahre müssen nicht am Stück genommen werden, sondern können auf bis zu drei Abschnitte aufgeteilt werden. Ein Teil davon kann auch nach dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden.

Bis wann muss ich Elternzeit anmelden?

Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Wenn die Elternzeit direkt nach der Geburt beginnen soll, müssen die Fristen entsprechend früh beachtet werden. Wer die Frist verpasst, kann die Elternzeit nicht immer sofort zum Wunschtermin antreten – der Arbeitgeber muss zustimmen.

Kann ich während der Elternzeit arbeiten?

Ja, Teilzeit während der Elternzeit ist möglich. Du darfst bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten – auch beim eigenen Arbeitgeber oder bei einem anderen Unternehmen, sofern dein Arbeitgeber zustimmt. Diese Regelung ermöglicht es, den Berufseinstieg zu erhalten und gleichzeitig Zeit mit dem Kind zu verbringen.

Ist mein Arbeitsplatz während der Elternzeit sicher?

Ja. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung der Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf dir nicht kündigen – außer in sehr seltenen Ausnahmefällen, die behördlich genehmigt werden müssen. Dieser Schutz beginnt frühestens acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit.

Kann ich Elternzeit auch später nehmen – nicht sofort nach der Geburt?

Ja. Bis zu 24 Monate der insgesamt möglichen 36 Monate können zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genutzt werden. Das erlaubt es Eltern, zum Beispiel Schulbeginn oder andere Familienphasen flexibler zu gestalten. Allerdings muss der Arbeitgeber diesem späteren Zeitraum zustimmen.

Bekomme ich während der Elternzeit Geld vom Staat?

Nicht automatisch. Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge. Elternzeit ist das Recht, dem Job fernzubleiben. Elterngeld ist die finanzielle Unterstützung – und die wird nur für einen begrenzten Zeitraum (maximal 14 Monate Basiselterngeld) gezahlt. Wer länger in Elternzeit ist als das Elterngeld dauert, hat danach kein staatliches Einkommen mehr – außer anderen Leistungen wie Kindergeld.

Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden?

Das ist möglich, aber der Arbeitgeber muss zustimmen. Wer früher zurückkehren möchte, kann das nicht einfach ohne Rücksprache tun. In der Praxis zeigen sich viele Arbeitgeber kooperativ, vor allem wenn es betrieblich passt.

Was passiert bei einer Scheidung oder Trennung während der Elternzeit?

Die Elternzeit bleibt davon unberührt. Der Anspruch hängt an der Elternstellung, nicht am Familienstand. Trennung oder Scheidung haben rechtlich keinen Einfluss auf die laufende Elternzeit – wohl aber auf andere Fragen wie Unterhalt und Sorgerecht.

Gilt Elternzeit auch bei adoptierten Kindern?

Ja. Adoptiv- und Pflegeeltern haben denselben Anspruch auf Elternzeit wie leibliche Eltern. Der Drei-Jahres-Zeitraum beginnt mit der Aufnahme des Kindes in den Haushalt, nicht mit dem Datum der juristischen Adoption.

Kann ich Elternzeit auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag nehmen?

Grundsätzlich ja – der Anspruch gilt auch bei befristeten Verträgen. Allerdings endet die Elternzeit automatisch, wenn der befristete Vertrag ausläuft. Den Arbeitgeber zur Verlängerung des Vertrages zu zwingen, ist nicht möglich. Wer absichern möchte, sollte das Gespräch frühzeitig suchen.