Alle Rechner

Firmenwagen-Rechner

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Dieser Rechner zeigt dir, wie viel dich der Firmenwagen netto im Monat kostet – nach der 1-%-Regel oder der Fahrtenbuchmethode.

Berechnung

Über diesen Rechner

Ein Firmenwagen ist für viele Arbeitnehmer ein attraktives Gehaltsextra. Doch die steuerliche Seite ist nicht ganz einfach: Wer ein Dienstfahrzeug auch privat nutzen darf, muss den sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Unser Firmenwagen-Rechner macht das transparent.

Du kannst zwischen zwei Methoden wählen: der pauschalen 1-%-Regelung und dem individuellen Fahrtenbuch. Bei der 1-%-Regelung werden monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt, plus 0,03 % für jeden Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Beim Fahrtenbuch wird der tatsächliche Privatanteil der Nutzung steuerlich erfasst – das ist aufwändiger, kann aber günstiger sein.

Unser Rechner zeigt dir für beide Methoden den monatlichen geldwerten Vorteil, die daraus resultierende Steuer- und Sozialabgabenbelastung und was dir der Firmenwagen netto effektiv kostet. So kannst du entscheiden, welche Methode für dich günstiger ist.

Besonders wichtig: Für Elektroautos und Plug-in-Hybride gelten günstigere Sätze (0,25 % bzw. 0,5 % statt 1 %). Das macht den Firmenwagen-Rechner auch für E-Auto-Nutzer im Firmenwagen-Bereich besonders relevant.

Häufige Fragen

Was ist die 1-%-Regelung beim Firmenwagen?

Die 1-%-Regelung ist die einfachste Methode, den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens zu berechnen. Monatlich werden 1 % des Bruttolistenpreises (Neupreis inkl. Sonderausstattung und MwSt.) als geldwerter Vorteil angesetzt. Fährst du das Auto auch zur Arbeit, kommen 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Kilometer Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte hinzu. Dieser Betrag wird deinem Bruttolohn hinzugerechnet und entsprechend versteuert.

Wann lohnt sich das Fahrtenbuch mehr als die 1-%-Regelung?

Das Fahrtenbuch ist dann günstiger, wenn du das Fahrzeug verhältnismäßig wenig privat nutzt – als Faustregel gilt: unter 20 bis 30 % private Nutzung. Dann ist der tatsächlich zu versteuernde Anteil geringer als der pauschal angesetzte 1 %. Der Nachteil: Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss lückenlos und zeitnah geführt werden – jede Fahrt mit Datum, Ziel, Kilometern und Zweck. Das Finanzamt prüft Fahrtenbücher genau.

Was ist der geldwerte Vorteil und wie wird er versteuert?

Der geldwerte Vorteil ist der finanzielle Nutzen, den du durch die private Nutzung des Firmenwagens erhältst. Für das Finanzamt ist das quasi ein Sachbezug – wie ein Teil deines Gehalts, nur in Form einer Nutzungsmöglichkeit. Dieser Betrag wird deinem Bruttogehalt hinzugerechnet und mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Außerdem fallen darauf Sozialabgaben an. Je höher der Steuersatz und je teurer der Wagen, desto höher die monatliche Belastung.

Gilt die 1-%-Regelung auch für Elektroautos?

Nein, Elektroautos und Hybride werden günstiger besteuert. Für reine Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro gilt seit 2020 ein Satz von nur 0,25 % statt 1 %. Für teurere E-Autos (über 70.000 Euro) gilt 0,5 %. Plug-in-Hybride werden mit 0,5 % angesetzt. Diese Regelung gilt aktuell bis Ende 2030 und macht Elektro-Dienstwagen deutlich attraktiver. Unser Rechner berücksichtigt diese unterschiedlichen Sätze automatisch.

Was zählt zum Bruttolistenpreis beim Firmenwagen?

Der Bruttolistenpreis ist der Neupreis des Fahrzeugs laut offizieller Preisliste des Herstellers – inklusive aller Sonderausstattungen und inklusive Mehrwertsteuer. Wichtig: Es zählt der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, nicht der tatsächliche Kaufpreis. Auch wenn der Arbeitgeber das Auto günstiger eingekauft hat, bleibt der Listenpreis maßgeblich. Zusätzliche Extras wie Navi, Leder oder Panoramadach erhöhen die Bemessungsgrundlage.

Kann ich den Firmenwagen auch für Umzüge oder Anhänger nutzen?

Die private Nutzung eines Firmenwagens ist in der Regel durch die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geregelt. Was steuerlich als „private Nutzung" gilt, ist weit gefasst – grundsätzlich jede Fahrt, die nicht dienstlich ist. Die konkrete Nutzung für Umzüge oder mit Anhänger hängt davon ab, was dein Arbeitgeber erlaubt. Steuerlich ändert sich dadurch nichts an der Berechnungsmethode.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber keinen Firmenwagen mehr stellt?

Wenn du keinen Firmenwagen mehr hast, entfällt der geldwerte Vorteil in deiner Gehaltsabrechnung, und du zahlst entsprechend weniger Steuern. Allerdings fehlt dir auch das Fahrzeug – du musst selbst für Mobilität sorgen. In manchen Fällen bieten Arbeitgeber einen Ausgleich in Form von Fahrtkostenzuschuss oder erhöhtem Gehalt. Steuerlich ist es oft besser, ein privates Auto zu kaufen und die Pendlerpauschale geltend zu machen, als ein überdurchschnittlich teures Auto zu fahren und hohe geldwerte Vorteile zu versteuern.

Wie beeinflusst die Entfernung zur Arbeit die Steuer beim Firmenwagen?

Die 0,03-%-Regelung für den Arbeitsweg kann die Steuerlast erheblich erhöhen. Bei einem Bruttolistenpreis von 40.000 Euro und 30 km Entfernung zur Arbeit ergibt das: 40.000 × 0,03 % × 30 = 360 Euro monatlicher Zuschlag. Zusammen mit dem 1 % (400 Euro) sind das 760 Euro geldwerter Vorteil pro Monat, der versteuert werden muss. Bei höherem Steuersatz können das 250 bis 350 Euro Mehrsteuer pro Monat sein. Wer viele Tage im Homeoffice arbeitet, kann alternativ die Einzelfahrtenmethode (0,002 %) nutzen.

Was ist die Einzelfahrtenmethode beim Firmenwagen?

Wer nicht täglich zur Arbeit fährt – zum Beispiel wegen Homeoffice, Teilzeit oder Außendienst – kann statt der pauschalen 0,03-%-Methode die Einzelfahrtenmethode nutzen. Dabei werden nur die tatsächlichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte versteuert: pro Fahrt 0,002 % des Bruttolistenpreises je km Entfernung. Das lohnt sich, wenn du weniger als 15 Fahrten pro Monat zur Arbeit machst. Bei mehr Fahrten ist die pauschale Methode günstiger.

Kann ich als Arbeitnehmer die Firmenwagenkosten steuerlich geltend machen?

Nein, als Arbeitnehmer kannst du die Kosten des Firmenwagens (Leasingrate, Benzin etc.) nicht absetzen – das macht der Arbeitgeber. Was du aber geltend machen kannst: die Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeit (0,30 Euro/km für die ersten 20 km, 0,38 Euro für jeden weiteren km) – und zwar unabhängig davon, ob du mit dem Firmenwagen oder privat fährst. Allerdings wird der geldwerte Vorteil für den Weg zur Arbeit (0,03-%) bereits auf der anderen Seite angerechnet, sodass ein Doppelabzug ausgeschlossen ist.