Forward-Darlehen-Rechner

Jetzt Zinssicherung planen: Konditionen und Monatsrate für Ihr Forward-Darlehen berechnen.

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Zinskonditionen

Tilgung & Forward-Aufschlag

Typischer Forward-Aufschlag: 0,01–0,03 % pro Monat Vorlaufzeit.

Über Forward-Darlehen-Rechner

Der Forward-Darlehen-Rechner ist das perfekte strategische Werkzeug für Immobilieneigentümer, deren aktuelle Zinsbindung in den nächsten ein bis fünf Jahren ausläuft. Angesichts unvorhersehbarer Entwicklungen an den weltweiten Finanzmärkten bietet ein Forward-Darlehen die einzigartige Möglichkeit, sich die aktuell gültigen, günstigen Zinssätze bereits weit im Voraus für die spätere Anschlussfinanzierung (Prolongation) festzusichern. Das Prinzip ist denkbar einfach: Die Bank garantiert Ihnen den Zinssatz am heutigen Tag, ausgezahlt wird das Darlehen aber erst am Tag X in der Zukunft. Für diese Wartezeit verlangt das Kreditinstitut jedoch einen sogenannten Forward-Aufschlag, der auf den aktuellen Zinssatz aufgeschlagen wird. Dieser Aufschlag richtet sich primär nach der Länge der Vorlaufzeit (wird meist monatlich berechnet). Unser Rechner kalkuliert präzise, wie hoch der Zinssatz inklusive Aufschlag sein wird und vergleicht das Forward-Darlehen mit alternativen Finanzierungsszenarien. Das Tool hilft Ihnen bei der Abwägung der Kernfrage: Lohnt es sich, die Zinsen gegen eine kleine Gebühr frühzeitig einzufrieren, um absolute Planungssicherheit zu haben, oder ist das Risiko sinkender Zinsen größer? Mit diesem Rechner treffen Sie eine absolut rationale Entscheidung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Was ist un ein Forward-Darlehen und wie funktioniert es genau?

Ein Forward-Darlehen ist ein klassisches Immobiliendarlehen zur Anschlussfinanzierung, das jedoch mit einer zeitlichen Verzögerung ausgezahlt wird. Sie schließen den Vertrag heute zu heutigen Konditionen ab, die Zinsbindung und die Ratenzahlung beginnen jedoch erst, wenn Ihre alte Zinsbindung regulär endet.

2. Wie weit im Voraus kann man ein Forward-Darlehen abschließen?

Die meisten Banken bieten Forward-Darlehen mit einer Vorlaufzeit von 12 bis zu 60 Monaten (5 Jahre) vor dem Ablauf der aktuellen Zinsbindung an. Je länger die Vorlaufzeit gewählt wird, desto höher ist in der Regel auch der Zinsaufschlag, den die Bank für das Risiko verlangt.

3. Was ist der Forward-Aufschlag und wie hoch ist er typischerweise?

Der Forward-Aufschlag ist eine Gebühr der Bank für das Zinsrisiko während der Wartezeit. Er wird als Zinszuschlag auf den aktuellen Marktzins berechnet. Typischerweise liegt der Aufschlag je nach Marktlage bei etwa 0,01 bis 0,03 Prozentpunkten pro Monat Vorlaufzeit.

4. Wann lohnt sich der Abschluss eines Forward-Darlehens?

Ein Forward-Darlehen lohnt sich immer dann, wenn man fest davon ausgeht, dass die Bauzinsen bis zum Ablauf der aktuellen Zinsbindung spürbar ansteigen werden. Selbst wenn die Zinsen gleich bleiben, kaufen Sie sich mit dem Aufschlag eine wertvolle psychologische Planungssicherheit für Ihre Kalkulation.

5. Was passiert, wenn die Zinsen bis zur Auszahlung überraschend sinken?

Das ist das größte Risiko: Ein Forward-Darlehen ist ein rechtsverbindlicher Vertrag. Sie müssen das Darlehen zu den vereinbarten (höheren) Konditionen abnehmen. Ein Rücktritt oder ein Wechsel zu einer billigeren Bank ist nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht mehr möglich.

6. Kann ich ein Forward-Darlehen kündigen, wenn ich die Immobilie verkaufe?

Ja, bei einem Verkauf der Immobilie haben Sie ein berechtigtes Interesse an einer vorzeitigen Vertragsauflösung. Allerdings wird die Bank in diesem Fall eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Nichtabnahmeentschädigung verlangen, um ihren entgangenen Zinsgewinn auszugleichen, was sehr teuer werden kann.

7. Gibt es eine gesetzliche Kündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren?

Ja, gemäß § 489 BGB können Sie jedes Immobiliendarlehen nach Ablauf von 10 Jahren nach dem vollständigen Empfang mit einer Frist von 6 Monaten kostenfrei ganz oder teilweise kündigen. Bei Forward-Darlehen zählt diese 10-Jahres-Frist jedoch erst ab dem Tag der Auszahlung, nicht ab Vertragsschluss.

8. Bietet meine bisherige Bank immer das beste Forward-Darlehen an?

Nicht zwingend. Ihre Hausbank bietet Ihnen oft eine bequeme Prolongation an. Es lohnt sich jedoch fast immer, über unseren Rechner und Vergleichsportale Angebote von Fremdbanken einzuholen. Ein Wechsel der Bank zur Anschlussfinanzierung ist unkompliziert und spart oft Tausende Euro.

9. Welche Kosten entstehen beim Wechsel der Bank für ein Forward-Darlehen?

Bei einem Bankenwechsel muss die Grundschuld im Grundbuch an die neue Bank abgetreten werden. Hierfür fallen Notar- und Grundbuchgebühren an. Diese Kosten sind jedoch vergleichsweise gering (meist nur wenige Hundert Euro) und werden durch einen besseren Zinssatz in der Regel schnell überkompensiert.

10. Kann man ein Forward-Darlehen auch für KfW-Kredite nutzen?

Nein, für staatliche KfW-Förderkredite können im Voraus keine Forward-Darlehen abgeschlossen werden. KfW-Darlehen können erst kurz vor Ablauf der Zinsbindung (meist ca. 3 Monate vorher) zu den dann gültigen Konditionen verlängert oder über ein normales Bankdarlehen umgeschuldet werden.