Grundstücksteilungs-Rechner
Gesamtfläche aufteilen, Wert und Kosten je Teilfläche ermitteln
Gesamtgrundstück
Teilungskosten (optional)
Teilflächen
Geben Sie die Fläche jedes Teilgrundstücks in m² ein. Die Summe muss der Gesamtfläche entsprechen.
Ergebnis der Grundstücksteilung
Gesamtfläche
—
m²
Gesamtwert
—
€
Anzahl Parzellen
—
Stück
Gesamtkosten
—
€
| Parzelle | Fläche (m²) | Anteil (%) | Wert (€) | Kosten (€) |
|---|
Bodenrichtwert (Ø)
—
€ pro m²
Teilungskosten gesamt
—
€ (Vermessung + Notar)
Über Grundstücksteilung Rechner
Der Grundstücksteilung Rechner ist ein professionelles Hilfsmittel für Immobilieneigentümer, Investoren und Bauherren, die ein bestehendes Flurstück in zwei oder mehr eigenständige Grundstücke aufteilen möchten. Eine solche Teilung, im Fachjargon auch als Realteilung bezeichnet, wird in der Praxis häufig durchgeführt, um ungenutzte Gartenflächen als eigenständiges Bauland zu verkaufen, eine Nachverdichtung in städtischen Regionen durchzuführen (z. B. für den Bau eines Doppel- oder Hinterhauses) oder um eine Erbengemeinschaft gerecht auszuzahlen. Eine Grundstücksteilung ist jedoch mit einer Reihe von gesetzlichen Vorschriften und nicht zu unterschätzenden Kosten verbunden, die sich aus verschiedenen Gebührenordnungen zusammensetzen.
Unser Rechner führt Sie strukturiert durch alle Kostenfaktoren, die bei einer amtlichen Teilung anfallen. Dazu gehören primär die Vermessungsgebühren der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI), die sich nach den spezifischen Vermessungsgebührenordnungen der jeweiligen Bundesländer richten und stark vom aktuellen Bodenrichtwert sowie der Anzahl der neuen Grenzpunkte abhängen. Zudem kalkuliert das Tool die anfallenden Kosten für den Notar und das Grundbuchamt, die für die rechtliche Umschreibung und die Anlage der neuen Grundbuchblätter zwingend erforderlich sind. Auch eventuelle Verwaltungsgebühren für eine Genehmigung zur Grundstücksteilung durch die lokale Baubehörde werden berücksichtigt. Mit diesem Rechner erhalten Sie eine transparente und realistische Gesamtkostenschätzung, noch bevor Sie teure Aufträge an Ingenieure vergeben, und können die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens im Vorfeld exakt prüfen. Darüber hinaus liefert das Tool wertvolle Hinweise zu den rechtlichen Unterschieden zwischen einer echten Realteilung und einer ideellen Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Dies hilft Ihnen, unerwartete rechtliche Fallstricke frühzeitig zu umgehen und eine fundierte finanzielle Entscheidung zu treffen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was versteht man genau unter einer Grundstücksteilung?
Unter einer Grundstücksteilung, auch Realteilung genannt, versteht man die Aufteilung eines im Grundbuch eingetragenen Grundstücks (Flurstücks) in zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Grundstücke. Nach der erfolgreichen Teilung erhält jedes neu entstandene Grundstück ein eigenes Grundbuchblatt und eine neue Flurstücksnummer, sodass es unabhängig verkauft, beliehen oder bebaut werden kann.
2. Benötige ich für die Teilung eines Grundstücks eine behördliche Genehmigung?
Ob eine explizite Teilungsgenehmigung erforderlich ist, hängt vom Bundesland und der Art der Bebauung ab. In einigen Bundesländern ist die Teilung für unbebaute Grundstücke verfahrensfrei. Ist das Grundstück jedoch bereits bebaut, prüft die Bauaufsichtsbehörde sehr genau, ob durch die neue Grenze baurechtswidrige Zustände entstehen – zum Beispiel bezüglich der Abstandsflächen, des Brandschutzes oder der Stellplätze.
3. Wie setzen sich die Kosten für eine Grundstücksvermessung zusammen?
Die Vermessungskosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach der Gebührenordnung für das Vermessungswesen des jeweiligen Bundeslandes. Maßgebliche Faktoren für die Berechnung sind der aktuelle Bodenrichtwert (Wert des Bodens pro Quadratmeter) des Grundstücks, die Länge der neu zu ziehenden Grenzen sowie die Anzahl der einzumessenden Grenzpunkte und Grenzsteine.
4. Welche Aufgaben übernimmt der Notar bei einer Grundstücksteilung?
Der Notar ist für die rechtliche Umsetzung der Teilung unerlässlich. Er setzt die sogenannte Teilungserklärung auf oder beurkundet den anschließenden Kaufvertrag, falls ein Teilgrundstück direkt veräußert werden soll. Zudem leitet der Notar den Antrag auf Umschreibung und Anlegung der neuen Grundbuchblätter an das zuständige Grundbuchamt weiter und überwacht die rechtliche Abwicklung.
5. Wie lange dauert das gesamte Verfahren einer Grundstücksteilung?
Ein exakter Zeitrahmen lässt sich schwer vorhersagen, da viele Parteien involviert sind. Im Durchschnitt sollten Sie mit einer Dauer von 3 bis 6 Monaten rechnen. Die Vermessung vor Ort dauert meist nur wenige Tage, jedoch nehmen die behördliche Bearbeitung im Katasteramt, die Ausstellung der Fortführungsnachweise und die anschließende Eintragung im Grundbuchamt die meiste Zeit in Anspruch.
6. Was ist der Unterschied zwischen einer Realteilung und einer ideellen Teilung?
Bei einer Realteilung wird das Grundstück physisch und rechtlich in komplett eigenständige Parzellen zerlegt. Bei einer ideellen Teilung hingegen bleibt das Grundstück als Ganzes bestehen, und es werden Miteigentumsanteile nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gebildet, kombiniert mit Sondernutzungsrechten an bestimmten Garten- oder Hausflächen. Dies wird häufig bei Doppelhaushälften angewandt.
7. Kann eine Grundstücksteilung den Gesamtwert des Eigentums steigern?
Ja, in vielen Fällen führt eine Grundstücksteilung zu einer erheblichen Wertsteigerung, insbesondere in Ballungsräumen mit hoher Nachfrage nach Bauland. Ein sehr großes Grundstück hat oft einen geringeren Quadratmeterpreis als zwei kleinere Grundstücke, die jeweils optimal mit einem Einfamilien- oder Doppelhaus bebaut werden können. Man spricht hierbei von einer Hebung von Baulandreserven.
8. Fällt bei einer Grundstücksteilung Spekulationssteuer an?
Die reine Aufteilung eines Grundstücks löst noch keine Spekulationssteuer aus. Erst wenn Sie eines der neu entstandenen Grundstücke innerhalb der gesetzlichen Spekulationsfrist von 10 Jahren nach dem ursprünglichen Erwerb mit Gewinn verkaufen, unterliegt dieser Gewinn der Einkommensteuer. Ausnahme: Sie haben die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren selbst zu Wohnzwecken genutzt.
9. Was versteht man unter einer Baulast im Kontext der Grundstücksteilung?
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Bei einer Teilung kann es passieren, dass das hintere Grundstück keine direkte Zufahrt zu einer öffentlichen Straße hat. In diesem Fall muss auf dem vorderen Grundstück eine Wegerecht- oder Abstandsflächenbaulast eingetragen werden, damit das hintere Grundstück überhaupt erst baurechtlich genehmigt werden kann.
10. Kann ein Grundstück geteilt werden, wenn es noch mit einer Grundschuld belastet ist?
Ja, das ist möglich, erfordert aber die Zustimmung der finanzierenden Bank (Gläubiger). Bei einer Realteilung erstreckt sich die bestehende Grundschuld zunächst im Wege der Mithaft auf alle neu entstehenden Grundstücke (Pfanderstreckung). Soll ein Teilgrundstück lastenfrei verkauft werden, muss die Bank eine sogenannte Pfandentlassungskunde ausstellen, wofür sie meist eine Teilrückzahlung des Darlehens verlangt.