GRZ & GFZ Rechner

Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl für Ihr Grundstück berechnen

Grundstücksdaten

Bebauung

Vorgaben aus dem Bebauungsplan

Optional – zum Vergleich mit den zulässigen Höchstwerten

Über GRZ-GFZ Rechner

Der GRZ-GFZ Rechner ist ein unverzichtbares mathematisches Werkzeug für Architekten, Bauplaner, Immobilienentwickler und private Bauherren in Deutschland. Die Abkürzungen GRZ (Grundflächenzahl) und GFZ (Geschossflächenzahl) stellen die zentralen städtebaulichen Kennzahlen dar, die im jeweiligen lokalen Bebauungsplan (B-Plan) einer Gemeinde festgeschrieben sind. Diese Werte basieren auf der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und regeln auf gesetzlicher Ebene das zulässige Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks. Wer ein Haus bauen, anbauen oder ein Grundstück optimal ausnutzen möchte, muss diese Grenzwerte zwingend einhalten, da andernfalls die Baugenehmigung verweigert wird oder im schlimmsten Fall kostspielige Rückbaumaßnahmen drohen.

Unser Rechner vereinfacht die komplexe Ermittlung dieser Werte erheblich. Durch die Eingabe der Gesamtgrundstücksfläche sowie der geplanten Grundflächen des Hauptgebäudes und der Nebenanlagen (wie Garagen, Zufahrten, Terrassen und Stellplätze) ermittelt das Tool die exakte Auslastung der GRZ I und GRZ II. Gleichzeitig berechnet der Rechner anhand der Außenmaße der einzelnen Vollgeschosse die resultierende Geschossflächenzahl (GFZ). Sie sehen sofort auf einen Blick, ob Ihr geplantes Traumhaus die rechtlichen Vorgaben der Gemeinde erfüllt oder ob Sie die Dimensionen anpassen müssen. Damit schützt Sie dieses Tool vor Fehlplanungen in der sensiblen Entwurfsphase und hilft Ihnen, das Maximum aus Ihrem Grundstück herauszuholen, ohne gesetzliche Grenzen zu verletzen. Zusätzlich berücksichtigt das Tool die landesspezifischen Besonderheiten der verschiedenen Landesbauordnungen, da die genaue Definition von Vollgeschossen je nach Region variieren kann. Durch diese umfassende Betrachtung wird der Rechner zu einem unverzichtbaren Begleiter in der frühen Planungsphase eines jeden Bauvorhabens, der Ihnen dabei hilft, langwierige Verzögerungen beim Bauantrag oder kostspielige Ablehnungen durch das zuständige Bauamt effektiv zu verhindern.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Was bedeuten die Abkürzungen GRZ und GFZ im Baurecht?

GRZ steht für Grundflächenzahl und gibt an, welcher Anteil der Grundstücksfläche maximal von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Eine GRZ von 0,3 bedeutet, dass maximal 30 % der Fläche bebaut werden dürfen. GFZ steht für Geschossflächenzahl und bestimmt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Fläche des Grundstücks. Eine GFZ von 0,8 erlaubt beispielsweise 80 Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche pro 100 Quadratmeter Grundstücksfläche.

2. Wo finde ich die für mein Grundstück gültigen GRZ- und GFZ-Werte?

Diese Werte sind im qualifizierten Bebauungsplan (B-Plan) der Gemeinde oder Stadt festgeschrieben, in der sich das Grundstück befindet. Den Bebauungsplan können Sie beim zuständigen Bauordnungsamt einsehen; viele Kommunen stellen diese Pläne mittlerweile auch vollständig digital in Online-Portalen (Geoportalen) zur Verfügung.

3. Was ist der Unterschied zwischen GRZ I und GRZ II?

GRZ I bezieht sich rein auf das Hauptgebäude (die eigentliche Grundfläche des Hauses). GRZ II berücksichtigt zusätzlich alle sogenannten Nebenanlagen, zu denen Garagen, Stellplätze, Zufahrten, Wege, Terrassen und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche gehören. Für die GRZ II gilt in der Regel eine gesetzliche Überschreitungsmöglichkeit von bis zu 50 %, maximal jedoch bis zu einem Wert von 0,8.

4. Zählen Terrassen und gepflasterte Wege mit zur Berechnung der GRZ?

Ja, alle versiegelten, befestigten oder überbauten Flächen fließen in die Berechnung der GRZ II ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Terrasse aus Holz, Beton oder Pflastersteinen besteht. Auch Carports und Gartenhäuser müssen penibel hinzugerechnet werden, da sie die natürliche Versickerung von Regenwasser auf dem Grundstück einschränken.

5. Wie wird die Geschossfläche für die GFZ exakt ermittelt?

Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Vollgeschossen ermittelt. Balkone, Loggien und Terrassen werden bei der GFZ im Regelfall nicht mitgezählt. Ausschlaggebend sind die Außenwände inklusive der Dämmung. Keller- und Dachgeschosse zählen nur dann zur GFZ, wenn sie nach den jeweiligen Landesbauordnungen als Vollgeschosse definiert sind.

6. Was gilt als Vollgeschoss im Sinne der Landesbauordnung?

Die Definition eines Vollgeschosses variiert je nach Bundesland in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO). Meistens ist ein Geschoss ein Vollgeschoss, wenn es über mehr als zwei Drittel oder drei Viertel seiner Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 Metern aufweist. Dies ist besonders bei Dachgeschossen mit Dachschrägen für die GFZ-Kalkulation entscheidend.

7. Darf man die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ oder GFZ überschreiten?

Grundsätzlich dürfen die Werte nicht überschritten werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit, bei der Baubehörde eine Ausnahme oder Befreiung nach § 31 BauGB zu beantragen. Dies erfordert eine fundierte städtebauliche Begründung und wird meist nur gewährt, wenn die Überschreitung geringfügig ist und die nachbarlichen Interessen nicht verletzt werden.

8. Was passiert, wenn für ein Gebiet kein Bebauungsplan existiert?

Existiert kein Bebauungsplan, richtet sich die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB). Das geplante Gebäude muss sich dann nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, harmonisch in die Eigenart der näheren Umgebung (Nachbarbebauung) einfügen.

9. Wie wirken sich Kellergeschosse auf die Berechnung der GFZ aus?

Ein Kellergeschoss wird bei der Ermittlung der Geschossflächenzahl (GFZ) ignoriert, solange es sich nicht um ein Vollgeschoss handelt. Schaut der Keller jedoch aufgrund einer Hanglage weit aus dem Erdreich heraus und erfüllt die Kriterien der Landesbauordnung für ein Vollgeschoss, muss die Fläche voll in die GFZ-Berechnung einfließen.

10. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei einer illegalen Überschreitung der Werte?

Wird ein Gebäude entgegen den Festsetzungen der GRZ oder GFZ ohne Genehmigung gebaut oder erweitert, handelt es sich um eine Bauordnungswidrigkeit. Die Behörde kann einen Baustopp verhängen, empfindliche Bußgelder fordern oder im schlimmsten Fall den vollständigen oder teilweisen Rückbau (Abriss) der unzulässig errichteten Gebäudeteile anordnen.