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Mit diesem Rechner ermittelst du die jährliche Kraftfahrzeugsteuer für dein Fahrzeug — schnell und ohne Papierkram. Gib einfach Hubraum, Antriebsart und Erstzulassung ein. Das Ergebnis basiert auf den aktuellen deutschen Steuersätzen.
Die Kraftfahrzeugsteuer gehört für jeden Autobesitzer in Deutschland zu den jährlichen Fixkosten – und doch ist vielen nicht klar, wie sie genau berechnet wird. Die Höhe der KFZ-Steuer hängt von mehreren Faktoren ab: Hubraum, Schadstoffklasse, CO₂-Ausstoß, Erstzulassungsjahr und Art des Kraftstoffs. Kein Wunder, dass viele Halter erst beim Brief vom Finanzamt wissen, was auf sie zukommt.
Unser KFZ-Steuer-Rechner gibt dir vorher Klarheit. Du gibst die relevanten Fahrzeugdaten ein – Hubraum, Kraftstoffart, CO₂-Ausstoß und Erstzulassungsdatum – und bekommst einen realistischen Schätzwert für deine jährliche Kraftfahrzeugsteuer angezeigt. Das ist praktisch, wenn du ein neues Auto kaufst und die Gesamtkosten im Blick behalten willst.
Besonders relevant ist der Rechner beim Vergleich mehrerer Fahrzeuge: Ein effizienter Benziner kann steuerlich deutlich günstiger sein als ein älterer Diesel mit hohem CO₂-Ausstoß. Elektroautos sind bis 31. Dezember 2030 von der KFZ-Steuer befreit – unser Rechner weist das entsprechend aus.
Die Berechnung basiert auf dem aktuellen deutschen Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) in der Fassung von 2026 und gibt eine zuverlässige Orientierung – für eine verbindliche Auskunft zuständig ist das Hauptzollamt.
Die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer richtet sich nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Für Pkw, die nach dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen wurden, setzt sie sich aus zwei Komponenten zusammen: einem hubraumabhängigen Grundbetrag und einem CO₂-abhängigen Emissionsanteil. Benziner zahlen pro 100 ccm Hubraum 2,00 Euro, Diesel zahlen 9,50 Euro. Der CO₂-Anteil liegt je nach Ausstoß zwischen 2,00 und 4,00 Euro je Gramm CO₂ pro Kilometer oberhalb eines Freibetrags. Bei älteren Fahrzeugen gelten andere Berechnungsmodelle nach Schadstoff- und Geräuschklassen.
Elektroautos sind in Deutschland von der Kraftfahrzeugsteuer befreit – aktuell bis zum 31. Dezember 2030. Das gilt für rein elektrische Fahrzeuge, die erstmals zugelassen werden oder bereits zugelassen sind. Nach Ablauf der Befreiung würde eine Steuer auf Basis des Fahrzeuggewichts fällig, die Details dazu werden politisch noch diskutiert. Wenn du dir ein E-Auto kaufst, kannst du bei der Kfz-Steuer also vorerst Null rechnen.
Ja, in der Regel deutlich mehr. Der Steuersatz pro 100 ccm Hubraum beträgt bei Dieselfahrzeugen 9,50 Euro, bei Benzinern nur 2,00 Euro. Ein Diesel mit 2.000 ccm Hubraum zahlt allein für den Hubraumanteil 190 Euro pro Jahr, ein Benziner mit gleichem Hubraum nur 40 Euro. Hinzu kommt bei beiden der CO₂-Anteil. Da Diesel-Pkw zudem oft höhere CO₂-Werte haben, ist die Gesamtsteuer bei Dieseln häufig erheblich höher.
Die Kraftfahrzeugsteuer wird in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet, örtlich zuständig sind die Hauptzollämter. Die Steuer wird in der Regel automatisch per Lastschrift von deinem Konto eingezogen, wenn du bei der Zulassung ein SEPA-Mandat erteilt hast. Der Beitrag wird jährlich abgebucht, manchmal aufgeteilt. Du erhältst einen Steuerbescheid, der dir die genaue Höhe und den Buchungstermin mitteilt.
Wenn du dein Fahrzeug abmeldest, endet die Steuerpflicht automatisch am Tag der Abmeldung. Bereits gezahlte Steuer für den verbleibenden Zeitraum wird anteilig erstattet. Es lohnt sich also, das Auto nicht unnötig länger als nötig angemeldet zu lassen, wenn man es nicht mehr nutzt. Bei saisonalen Kennzeichen wird nur für die zugelassene Saison Steuer berechnet.
Ja, es gibt verschiedene Ausnahmen. Schwerbehinderte Personen mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis können vollständig befreit sein oder eine 50-prozentige Ermäßigung erhalten. Fahrzeuge, die ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, sind ebenfalls befreit. Oldtimer mit H-Kennzeichen zahlen pauschal 191,73 Euro pro Jahr, unabhängig von Hubraum oder CO₂-Werten.
Als Beispiel: Ein Benziner mit 1.500 ccm Hubraum und 130 g/km CO₂ (Erstzulassung 2020) zahlt ungefähr: Hubraumanteil: 15 × 2,00 = 30 Euro; CO₂-Anteil: (130 – 95) × 2,00 = 70 Euro. Gesamt: ca. 100 Euro pro Jahr. Bei höherem CO₂-Ausstoß steigt die Steuer entsprechend. Ab 2021 erstmals zugelassene Fahrzeuge unterliegen einem steileren CO₂-Staffeltarif, was Vielverbraucher noch stärker belastet.
Hybridfahrzeuge werden wie konventionelle Benziner oder Diesel behandelt – es gibt keine pauschale Steuerbefreiung. Die Berechnung basiert auf Hubraum und CO₂-Ausstoß. Da viele Hybride durch den Elektromotor im WLTP-Messverfahren niedrige offizielle CO₂-Werte aufweisen, kann die Steuer allerdings günstiger ausfallen als bei einem reinen Verbrenner gleicher Größe. Plug-in-Hybride profitieren von diesen niedrigen Testwerten, zahlen aber bei realer Nutzung oft mehr Kraftstoff als auf dem Papier ausgewiesen.
Als Privatperson leider nein – die Kfz-Steuer ist für private Pkw nicht als Werbungskosten oder Sonderausgabe abzugsfähig. Allerdings kannst du bei der Einkommensteuererklärung die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) geltend machen, die pauschal alle Fahrtkosten abdeckt. Selbstständige und Unternehmer, die das Fahrzeug betrieblich nutzen, können die Kfz-Steuer als Betriebsausgabe vollständig absetzen.
In der Regel nein, solange du keine Änderungen an Motor oder Antrieb vornimmst. Eine Eintragung eines anderen Kraftstoffs (zum Beispiel LPG-Umrüstung) kann jedoch Auswirkungen haben und ist dem Hauptzollamt zu melden. Wenn sich der Hubraum oder der CO₂-Wert durch eine Typgenehmigung ändert, wird die Steuer neu berechnet. Kosmetische oder technische Änderungen ohne Einfluss auf Motor und Emissionen haben keinen Einfluss auf die Steuer. ---