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Kindergeld-Rechner

Der Rechner zeigt dir, wie viel Kindergeld dir zusteht – abhängig von der Anzahl deiner Kinder und dem Jahr. Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse ausgezahlt und gilt für Kinder bis 18 Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen auch länger.

Berechnung

Über diesen Rechner

Kindergeld ist eine der wichtigsten staatlichen Unterstützungen für Familien in Deutschland – und trotzdem wissen viele Eltern nicht genau, wie viel sie bekommen oder ob ihr Kind überhaupt anspruchsberechtigt ist. Unser Kindergeld-Rechner schafft Klarheit.

Seit Januar 2023 gilt ein einheitlicher Betrag: 250 Euro pro Kind und Monat, unabhängig davon, ob es das erste, zweite oder dritte Kind ist. Das ist eine deutliche Vereinfachung gegenüber dem früheren gestaffelten System.

Kindergeld gibt es grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Danach verlängert sich der Anspruch unter bestimmten Bedingungen – zum Beispiel wenn das Kind noch in der Schule ist, eine Berufsausbildung macht oder studiert. Dann zahlt die Familienkasse bis zum 25. Lebensjahr.

Unser Rechner hilft dir, den monatlichen Gesamtbetrag für deine Familie zu berechnen und zu prüfen, für welche Kinder der Anspruch noch besteht. So behältst du den Überblick und weißt, was du bei der Familienkasse beantragen kannst.

Wichtig: Kindergeld muss aktiv beantragt werden – es kommt nicht automatisch. Der Antrag läuft über die Familienkasse der Agentur für Arbeit.

Häufige Fragen

Wie viel Kindergeld bekomme ich 2026?

Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat – unabhängig davon, das wievielte Kind es ist. Vorher gab es gestaffelte Beträge (219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte, 250 Euro ab dem vierten). Diese Staffelung wurde abgeschafft.

Bis wann gibt es Kindergeld?

Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Danach verlängert sich der Anspruch bis zum 25. Geburtstag, wenn das Kind noch in der Schule ist, eine Ausbildung macht, studiert, ein freiwilliges soziales Jahr absolviert oder sich in einer Übergangsphase befindet. Nach dem 25. Geburtstag gibt es kein Kindergeld mehr – außer bei Behinderung, wenn das Kind sich nicht selbst versorgen kann.

Muss ich Kindergeld beantragen?

Ja. Kindergeld wird nicht automatisch ausgezahlt. Man muss es bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Das geht online, per Post oder persönlich. Rückwirkend kann man Kindergeld für maximal sechs Monate beantragen.

Was passiert, wenn mein Kind über 18 ist und arbeitet?

Wenn das volljährige Kind neben der Ausbildung oder dem Studium arbeitet, spielt das Einkommen keine Rolle mehr – seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze für Kinder über 18 beim Kindergeld. Entscheidend ist allein, ob eine Ausbildung, ein Studium oder ein ähnlicher Status vorliegt.

Bekomme ich Kindergeld auch für Kinder im Ausland?

Das hängt vom Land ab. Innerhalb der EU und des EWR gilt ein Anspruch auf Kindergeld, wenn man in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Bei Kindern in Drittstaaten gelten strengere Regeln – hier prüft die Familienkasse den Einzelfall.

Kann ich Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig haben?

Nein, das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung, was für dich günstiger ist – Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Das ausgezahlte Kindergeld wird auf den Steuervorteil des Freibetrags angerechnet. Wer gut verdient, profitiert in der Regel mehr vom Freibetrag; die Familienkasse zahlt dann nur noch die Differenz aus.

Was ist, wenn die Eltern getrennt leben?

Kindergeld wird an denjenigen Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebt oder der es hauptsächlich betreut. Leben die Eltern getrennt und einigen sich nicht, entscheidet die Familienkasse. Der andere Elternteil hat ggf. einen Ausgleichsanspruch, wenn er ebenfalls Ausgaben für das Kind hat.

Kann ich Kindergeld verlieren, wenn ich ins Ausland ziehe?

Ja. Kindergeld ist an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland geknüpft. Wer dauerhaft ins Ausland zieht, verliert den Anspruch. Ausnahmen gelten für EU-Bürger oder Personen, die weiterhin in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeiten.

Wird Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet?

Ja. Wer Bürgergeld (früher Hartz IV) oder andere einkommensabhängige Sozialleistungen bezieht, muss das Kindergeld als Einkommen angeben. Es wird auf die Leistungen angerechnet und reduziert den Auszahlungsbetrag entsprechend.

Was tun, wenn die Familienkasse zu wenig zahlt oder ablehnt?

Zunächst sollte man schriftlich Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Die Frist beträgt vier Wochen ab Zustellung. Viele Ablehnungen beruhen auf fehlenden Nachweisen – manchmal reicht es, fehlende Dokumente nachzureichen. Hilfe gibt es beim Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater.