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Der Kinderzuschlag ergänzt das Kindergeld für Familien mit niedrigem Einkommen – bis zu 292 € pro Kind und Monat (Stand 2026). Hier berechnest du schnell, ob du Anspruch hast und wie viel du ungefähr bekommst. Die genaue Auszahlung legt die Familienkasse fest.
Der Kinderzuschlag – kurz KiZ – ist eine staatliche Leistung, die viele Familien nicht kennen oder nicht wissen, ob sie einen Anspruch haben. Dabei kann er monatlich bis zu 292 Euro pro Kind zusätzlich zum Kindergeld bringen.
Der KiZ richtet sich an Familien mit geringem Einkommen, die eigentlich genug verdienen, um sich selbst zu versorgen – aber wegen der Kinder ins Bürgergeld rutschen würden. Die Idee: Lieber den Eltern eine gezielte Unterstützung zahlen, als die ganze Familie ins Sozialhilfesystem zu führen.
Der Anspruch hängt von mehreren Faktoren ab: dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der Kinder, der Wohnsituation und anderen staatlichen Leistungen. Die Einkommensgrenzen sind dabei gestaffelt – wer zu wenig verdient, hat keinen Anspruch, wer zu viel verdient auch nicht.
Unser Kinderzuschlag-Rechner fragt dich nach den relevanten Angaben und zeigt dir, ob du grundsätzlich Anspruch haben könntest und in welcher Höhe. Das ersetzt keinen offiziellen Antrag, gibt dir aber eine erste verlässliche Orientierung.
Der Antrag selbst läuft über die Familienkasse und kann online gestellt werden. Viele Familien lassen sich diese Leistung entgehen, weil sie nie davon gehört haben – dabei ist sie bares Geld.
Der Kinderzuschlag ist eine Zusatzleistung für Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, die Kindergeld beziehen. Er richtet sich an Eltern, die für sich selbst genug verdienen, aber durch die Kinder in finanzielle Not geraten würden. Der KiZ beträgt maximal 292 Euro pro Kind und Monat (Stand 2026) und wird von der Familienkasse ausgezahlt.
Es gibt eine Mindesteinkommensgrenze und eine Höchsteinkommensgrenze. Die Mindestgrenze liegt bei 900 Euro brutto für Paare (600 Euro für Alleinerziehende) – wer weniger verdient, bekommt keinen KiZ. Die Höchstgrenze ist dynamisch: Wenn das Einkommen so hoch ist, dass kein Bedarf mehr besteht, entfällt der Anspruch. Zwischen diesen Grenzen wird der KiZ berechnet.
Ja, in bestimmten Fällen. Der Kinderzuschlag und das Wohngeld können kombiniert werden – das Modell nennt sich „Starke-Familien-Paket". Seit der Reform 2019 wird geprüft, ob die Familie mit KiZ und Wohngeld besser gestellt ist als mit Bürgergeld. Wenn ja, haben die Eltern Anspruch auf diese kombinierte Förderung.
Ja. Der Kinderzuschlag wird für maximal 6 Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden. Das soll sicherstellen, dass sich die Leistung immer an den aktuellen Lebensumständen orientiert. Es empfiehlt sich, den Folgeantrag rechtzeitig vor Ablauf zu stellen.
Genau. Bürgergeld und Kinderzuschlag schließen sich gegenseitig aus. Wer Bürgergeld bezieht, hat keinen Anspruch auf KiZ. Umgekehrt soll der KiZ verhindern, dass man überhaupt ins Bürgergeld rutscht. Falls du bisher Bürgergeld beziehst, lohnt es sich zu prüfen, ob KiZ für dich die bessere Option wäre.
Pro 10 Euro Nettoeinkommen über dem Mindestbedarf der Familie wird der Kinderzuschlag um 4,50 Euro gekürzt. Das bedeutet: Wer etwas mehr verdient, bekommt etwas weniger KiZ – es gibt aber keinen plötzlichen Einbruch. Das System ist gleitend gestaltet, damit es sich immer lohnt, mehr zu arbeiten.
Ja, auch Selbstständige können Kinderzuschlag beantragen. Die Einkommensermittlung ist dabei etwas aufwendiger – die Familienkasse schaut auf den Gewinn aus der Selbstständigkeit. Wichtig ist, aktuelle Nachweise zu haben, zum Beispiel eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung oder den letzten Steuerbescheid.
Die Familienkasse hat gesetzlich keine feste Bearbeitungsfrist, in der Praxis dauert es jedoch meist zwei bis acht Wochen. In Stoßzeiten kann es länger dauern. Wer dringend auf die Leistung angewiesen ist, sollte frühzeitig beantragen und alle Unterlagen vollständig einreichen.
Nein – anders als beim Kindergeld gibt es beim Kinderzuschlag keine rückwirkende Auszahlung. Der Anspruch gilt ab dem Monat der Antragstellung. Es lohnt sich also, nicht zu lange zu warten.
Der Antrag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt – online über das Portal der Familienkasse oder per Formular. Wer unsicher ist, ob er Anspruch hat, kann zunächst unseren Rechner nutzen und dann direkt online beantragen.