Krankenkassenbeitrag-Rechner

Ermitteln Sie Ihren monatlichen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung für 2026.

Über Krankenkassenbeitrag Rechner

Der Krankenkassenbeitrag-Rechner berechnet, wie viel Sie monatlich für Ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlen – aufgeschlüsselt nach Ihrem Anteil und dem Arbeitgeberanteil. Der Beitrag zur GKV gehört zu den größten Abzugsposten vom Bruttogehalt und ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Faktor bei der Wahl der Krankenkasse.

Der Beitragssatz der GKV setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen, der je nach Krankenkasse variiert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag in der Regel je zur Hälfte. Der Zusatzbeitrag wird seit 2019 ebenfalls je zur Hälfte aufgeteilt. Für Geringverdiener und bestimmte Personengruppen gelten Sonderregelungen.

Unser Rechner fragt Ihr Bruttoeinkommen und die Krankenkasse (oder den Zusatzbeitragssatz) ab und berechnet den monatlichen Gesamtbeitrag sowie die Aufteilung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Damit können Sie verschiedene Krankenkassen direkt vergleichen und prüfen, ob ein Wechsel finanziell vorteilhaft wäre.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wie wird der Krankenkassenbeitrag berechnet?

Der Beitrag ergibt sich aus Ihrem beitragspflichtigen Bruttoeinkommen multipliziert mit dem Beitragssatz Ihrer Krankenkasse (allgemeiner Satz 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag).

2. Was ist der Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller Aufschlag auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %. Er variiert je nach Krankenkasse und wird seit 2019 hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

3. Gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze?

Ja, der Beitrag wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Einkommen oberhalb dieser Grenze (2024: 5.175 Euro/Monat) bleibt beitragsfrei. Das bedeutet: Besserverdiener zahlen keinen höheren Beitrag als diese Grenze ergibt.

4. Zahlen Arbeitgeber die Hälfte des Krankenkassenbeitrags?

Ja, bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 50 % des Gesamtbeitrags. Gleiches gilt seit 2019 für den Zusatzbeitrag.

5. Was zahlen Rentner für die Krankenversicherung?

Gesetzlich versicherte Rentner zahlen ebenfalls den halben Beitragssatz auf ihre Rente; die Deutsche Rentenversicherung trägt die andere Hälfte. Rentner zahlen jedoch den vollen Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse alleine.

6. Kann ich meine Krankenkasse wechseln, um Beiträge zu sparen?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich, wenn Sie mindestens 12 Monate bei der aktuellen Kasse versichert waren (Ausnahme: Zusatzbeitragserhöhung = Sonderkündigungsrecht). Der Wechsel dauert in der Regel einen Monat.

7. Zahlen Selbstständige mehr GKV-Beiträge?

Ja, Selbstständige zahlen in der Regel den vollen Beitragssatz ohne Arbeitgeberzuschuss. Es gibt jedoch einen Mindestbetrag basierend auf einem fiktiven Mindesteinkommen sowie die Möglichkeit, bei Nachweis eines niedrigeren Einkommens einen reduzierten Beitrag zu zahlen.

8. Was ist der Beitrag für freiwillig Versicherte?

Freiwillig versicherte Personen (z. B. Selbstständige oder Personen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die freiwillig in der GKV bleiben) zahlen auf alle Einkommensarten (nicht nur Arbeitslohn) Beiträge – also auch auf Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.

9. Gibt es Beitragsermäßigungen oder Zuschüsse?

Geringverdiener können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zur GKV erhalten. Außerdem haben Personen in der Familienversicherung (beitragsfrei mitversicherte Angehörige) gar keinen eigenen Beitrag zu zahlen.

10. Was vergleicht der Krankenkassenbeitrag-Rechner?

Der Rechner berechnet Ihren monatlichen GKV-Beitrag bei verschiedenen Krankenkassen, zeigt die Aufteilung zwischen Eigen- und Arbeitgeberanteil und ermöglicht den direkten Vergleich mehrerer Kassen – um die günstigste Option für Sie zu finden.