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Pflegegeld-Rechner

Hier siehst du auf einen Blick, wie viel Pflegegeld dir oder deinen Angehörigen zusteht – abhängig vom Pflegegrad und der Art der Versorgung. Die Beträge gelten für 2026 und basieren auf den aktuellen gesetzlichen Sätzen.

Berechnung

Über diesen Rechner

Wenn ein Angehöriger zu Hause gepflegt wird, haben viele Menschen Anspruch auf Pflegegeld von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aber wie viel ist das genau – und für welchen Pflegegrad? Unser Pflegegeld Rechner gibt dir schnell und einfach eine Übersicht.

Pflegegeld wird gezahlt, wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird – entweder durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer. Es dient als finanzielle Unterstützung für die Pflegeperson. Im Gegensatz zur Pflegesachleistung (bei der professionelle Pflegedienste direkt abgerechnet werden) wird das Pflegegeld an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden.

Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) und wurde zuletzt 2024 deutlich angehoben. Ab 2025 gelten neue Beträge. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld, aber auf andere Leistungen. Pflegegrad 2 erhält 332 Euro, Pflegegrad 3 erhält 573 Euro, Pflegegrad 4 erhält 765 Euro und Pflegegrad 5 erhält 947 Euro monatlich (Stand 2025).

Dieser Rechner gibt dir einen aktuellen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung – für genaue Auskünfte zu deiner individuellen Situation empfehlen wir das Gespräch mit deiner Pflegekasse.

Häufige Fragen

Was ist Pflegegeld und wer hat Anspruch?

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) für pflegebedürftige Personen, die zu Hause gepflegt werden – und zwar von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern, nicht von professionellen Pflegediensten. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es an die Pflegeperson weitergeben oder frei verwenden kann. Anspruch haben Personen, denen ein Pflegegrad 2–5 zuerkannt wurde und die zu Hause gepflegt werden. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich.

Wie hoch ist das Pflegegeld in den verschiedenen Pflegegraden?

Ab 2025 gelten folgende monatliche Beträge: Pflegegrad 1: 0 Euro Pflegegeld (aber 125 Euro Entlastungsbetrag). Pflegegrad 2: 332 Euro. Pflegegrad 3: 573 Euro. Pflegegrad 4: 765 Euro. Pflegegrad 5: 947 Euro. Diese Beträge wurden im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) angehoben. Es ist wichtig, bei der eigenen Pflegekasse nach den aktuell gültigen Beträgen zu fragen, da sich diese mit gesetzlichen Anpassungen ändern können.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld wird als Geldbetrag ausgezahlt und kann frei eingesetzt werden – üblich ist, es an pflegende Angehörige weiterzugeben. Pflegesachleistungen hingegen sind Leistungen, die direkt mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst abgerechnet werden – dieser besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und erbringt Pflegeleistungen (z. B. Körperpflege, Hilfe beim Aufstehen). Es ist auch eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung möglich – dann werden beide Leistungsarten anteilig genutzt.

Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren?

Ja, das ist die sogenannte Kombinationsleistung. Wer nicht den vollen Sachleistungsbetrag ausschöpft, erhält anteilig Pflegegeld. Beispiel: Jemand in Pflegegrad 3 hat 761 Euro Sachleistungsanspruch. Wird davon nur die Hälfte (380,50 Euro) für einen Pflegedienst verwendet, erhält die Person 50 % des Pflegegelds = 286,50 Euro. Diese Kombination ist sehr verbreitet und ermöglicht Flexibilität je nach Pflegebedarf und familiärer Situation.

Wie beantrage ich Pflegegeld?

Der Antrag auf Pflegegeld wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt – das ist in der Regel die Krankenkasse des Versicherten. Nach dem Antrag wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder Medicproof (bei privat Versicherten) beauftragt, den Pflegebedarf zu begutachten und einen Pflegegrad zu empfehlen. Die Pflegekasse entscheidet dann über die Leistungshöhe. Der Antrag kann formlos gestellt werden – mündlich oder schriftlich – und gilt als Fristwahrung, auch wenn die Begutachtung noch aussteht.

Wie wird ein Pflegegrad festgestellt?

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD). Bewertet werden sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Aus der Gesamtbewertung ergibt sich eine Punktzahl, die den Pflegegrad bestimmt. Es lohnt sich, bei der Vorbereitung auf den Begutachtungstermin alle Einschränkungen schriftlich zu dokumentieren.

Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf verändert?

Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert, kann ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads gestellt werden. Eine neue Begutachtung wird dann durchgeführt. Verbessert sich der Zustand dauerhaft, ist theoretisch eine Rückstufung möglich, die in der Praxis aber selten vorkommt. Pflegebedürftige in stationärer Pflege (Pflegeheim) erhalten keine Pflegegeldleistungen mehr, sondern die Pflegekasse zahlt direkt an das Heim.

Zählt Pflegegeld als Einkommen?

Nein, Pflegegeld ist einkommenssteuerfrei und wird nicht auf Sozialleistungen wie Bürgergeld angerechnet, wenn es für die Pflege einer nahestehenden Person verwendet wird. Die pflegende Person, die das Pflegegeld als Vergütung erhält, muss es auch nicht versteuern – es gilt nicht als Arbeitsentgelt, solange kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Pflegepersonen erhalten zudem Ansprüche auf Rentenversicherungsbeiträge, die die Pflegekasse übernimmt.

Was sind die Rentenansprüche für pflegende Angehörige?

Pflegende Angehörige erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist und mindestens 10 Stunden pro Woche (auf mindestens zwei Tage verteilt) eine pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 pflegt. Die Beitragshöhe hängt vom Pflegegrad und der Pflegesituation ab. Diese Rentenansprüche sind eine wichtige Absicherung für Menschen, die ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege reduzieren.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er muss für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden – z. B. für hauswirtschaftliche Hilfe, Betreuungsleistungen, Tages- oder Nachtpflege oder zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste. Er kann nicht bar ausgezahlt werden, sondern wird als Kostenerstattung für diese Leistungen genutzt. Nicht verwendete Beträge können bis zu zwölf Monate übertragen werden.