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Pflegegrad-Rechner

Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen jemand von der Pflegeversicherung bekommt. Dieser Rechner gibt eine erste Einschätzung auf Basis der fünf Begutachtungsbereiche des Medizinischen Dienstes. Das Ergebnis ersetzt kein offizielles Gutachten, hilft aber bei der Vorbereitung.

Berechnung

Wie selbstständig kann die Person sich fortbewegen und aufstehen?

Wie gut kann die Person Entscheidungen treffen, sich orientieren und kommunizieren?

Treten Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Belastungen auf?

Wie selbstständig ist die Person bei Körperpflege, Ankleiden und Essen?

Wie gut kann die Person Medikamente, Therapien und ärztliche Termine eigenständig managen?

Kann die Person ihren Tagesablauf selbst strukturieren und soziale Kontakte pflegen?

Über diesen Rechner

Wer Unterstützung durch die gesetzliche Pflegeversicherung benötigt, muss zunächst einen Pflegegrad beantragen. Doch viele Menschen wissen nicht, welcher Pflegegrad für ihre Situation infrage kommt – unser Pflegegrad Rechner hilft dir dabei, eine erste Selbsteinschätzung vorzunehmen.

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade (1 bis 5), die nach einem bundeseinheitlichen Begutachtungsverfahren festgestellt werden. Maßgeblich sind dabei sechs Lebensbereiche, in denen Einschränkungen bewertet werden – von Mobilität über Selbstversorgung bis zu kognitiven Fähigkeiten. Der Rechner stellt dir gezielte Fragen zu diesen Bereichen und gibt dir eine erste Orientierung.

Pflegegrad 1 entspricht einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (z. B. leichte kognitive Einschränkungen). Pflegegrad 2 entspricht einer erheblichen Beeinträchtigung, Pflegegrad 3 einer schweren, Pflegegrad 4 einer schwersten und Pflegegrad 5 einem schwersten Pflegebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Dieser Selbsttest ersetzt natürlich nicht die offizielle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Er hilft dir aber, die Begutachtung besser vorzubereiten, alle relevanten Einschränkungen zu dokumentieren und einzuschätzen, ob und welcher Antrag sinnvoll ist. Eine gute Vorbereitung kann den Unterschied zwischen einem niedrigeren und einem angemessenen Pflegegrad ausmachen.

Häufige Fragen

Was sind die fünf Pflegegrade?

In Deutschland gibt es seit 2017 fünf Pflegegrade, die die frühere Einteilung in drei Pflegestufen abgelöst haben. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Punktwert 12,5–26,9). Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung (27–47,4 Punkte). Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung (47,5–69,9 Punkte). Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung (70–89,9 Punkte). Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90–100 Punkte). Mit steigendem Pflegegrad erhöhen sich die Leistungen der Pflegeversicherung erheblich.

Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) der Krankenversicherung begutachtet. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause (oder im Pflegeheim) und bewertet sechs Module: Mobilität (z. B. Fortbewegen im Haus, Treppensteigen), Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. Orientierung, Entscheidungsfindung), Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen), Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen, Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte. Aus den Bewertungen ergibt sich ein Gesamtpunktwert, der den Pflegegrad bestimmt.

Was ist beim Begutachtungstermin zu beachten?

Für eine realistische Einschätzung ist es wichtig, die tatsächlichen Einschränkungen beim Gutachtertermin vollständig und ungeschönt darzustellen. Viele Menschen neigen dazu, ihre Schwierigkeiten zu untertreiben – was zu einer zu niedrigen Einstufung führen kann. Es empfiehlt sich: Alle Einschränkungen im Alltag vorher schriftlich dokumentieren, eine Vertrauensperson zum Termin mitbringen, Hilfsmittel und Medikamente bereitstellen und auch über den „schlechtesten Tag" zu berichten, nicht nur über den Durchschnittszustand.

Wie lange dauert die Begutachtung?

Die Begutachtung vor Ort dauert in der Regel 30 bis 90 Minuten, je nach Komplexität. Der Gutachter stellt Fragen und beobachtet, führt aber keine medizinischen Untersuchungen durch. Nach dem Termin erhält man den schriftlichen Begutachtungsbescheid, in dem der empfohlene Pflegegrad begründet wird. Die Pflegekasse entscheidet dann innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Leistungsanspruch (bei Bedarf nach Krankenhausaufenthalt bereits innerhalb einer Woche).

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Pflegegrad nicht einverstanden bin?

Wenn du der Meinung bist, dass der zuerkannte Pflegegrad zu niedrig ist, hast du das Recht, innerhalb von einem Monat nach Bescheiddatum Widerspruch einzulegen. Beim Widerspruch solltest du konkrete Begründungen und neue oder ergänzende Nachweise einreichen (z. B. ärztliche Atteste, Pflegetagebuch). Falls der Widerspruch abgelehnt wird, kann Klage vor dem Sozialgericht eingereicht werden. Pflegeberatungsstellen, Wohlfahrtsverbände oder der VdK können dabei unterstützen.

Ab wann sollte man einen Pflegegrad beantragen?

Einen Antrag sollte man stellen, sobald absehbar ist, dass eine Person dauerhaft (also voraussichtlich für mindestens 6 Monate) auf Unterstützung angewiesen ist. Der Antrag kann zu jedem Zeitpunkt gestellt werden – er sollte aber nicht unnötig lange hinausgezögert werden, da Leistungen erst ab dem Antragsmonat rückwirkend gewährt werden, nicht früher. Wer heute noch gut zurechtkommt, aber Anzeichen einer Verschlechterung sieht (z. B. bei Demenz oder fortschreitenden Erkrankungen), sollte frühzeitig handeln.

Gibt es Pflegegrad-Leistungen für demenzkranke Menschen?

Ja. Das neue Pflegegradesystem seit 2017 berücksichtigt kognitive und psychische Einschränkungen deutlich stärker als das frühere Pflegstufenmodell. Menschen mit Demenz erhalten nun in der Regel höhere Pflegegrade als früher, weil kognitive Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten und der Beaufsichtigungsbedarf in der Begutachtung stark gewichtet werden. Das war ein wichtiger Fortschritt, da Demenzpatienten früher trotz hohem Pflegeaufwand oft schlecht eingestuft wurden.

Was leisten die Pflegegrade im stationären Bereich?

Für Menschen im Pflegeheim (stationäre Pflege) gelten andere Leistungsbeträge als für die häusliche Pflege. Die Pflegeversicherung zahlt bei stationärer Pflege einen monatlichen Eigenanteil-Zuschuss, der mit steigendem Pflegegrad ansteigt. Gleichzeitig gilt seit 2022 ein gestaffeltes Leistungsmodell: Je länger jemand im Heim ist, desto höher ist der Zuschuss der Pflegeversicherung zum sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Der Eigenanteil der Heimbewohner für die reine Pflege soll damit gedeckelt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegebedürftigkeit und Behinderung?

Pflegebedürftigkeit und Behinderung sind zwei verschiedene rechtliche und sozialrechtliche Begriffe, die sich aber überschneiden können. Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI bezieht sich auf den Bedarf an pflegerischer Unterstützung im Alltag aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Behinderung nach dem SGB IX bezieht sich auf dauerhafte körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen, die die gesellschaftliche Teilhabe erschweren. Eine Person kann beide Statuse gleichzeitig haben. Für jeden gibt es eigene Leistungsansprüche – z. B. Eingliederungshilfe bei Behinderung, Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit.

Was sind die Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung?

In Deutschland ist jeder Krankenversicherte auch pflegeversichert – gesetzlich oder privat. Gesetzlich Versicherte (GKV) sind in der sozialen Pflegeversicherung (SPV), privat Versicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV). Beide müssen einen Mindestschutz bieten. Private Versicherungen haben teils andere Tarife und Leistungshöhen. Wer darüber hinaus im Pflegefall umfassend abgesichert sein möchte, kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen – staatlich gefördert als sogenannte „Pflege-Bahr" Variante.