Privatinsolvenz-Rechner
Pfändungsfreigrenze, Restschuldbefreiung & Verfahrensdauer berechnen – kostenlos & aktuell 2026
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Ihre Situation auf einen Blick
Pfändungsfreigrenze / Monat
Pfändbarer Betrag / Monat
Erlassene Restschuld
Verfahrensdauer
Gesch. Verfahrenskosten
Restschuldbefreiung ab
Wohlverhaltensperiode – Detailübersicht
Wichtiger Hinweis
Diese Berechnung dient ausschließlich der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die exakten Pfändungsfreigrenzen richten sich nach der jeweils aktuellen Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung. Bitte wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatung oder einen Insolvenzrechtsanwalt.
Über Privatinsolvenz Rechner
Der Privatinsolvenz Rechner gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche finanziellen Konsequenzen ein Privatinsolvenzverfahren für Sie haben könnte – darunter die Dauer des Verfahrens, die Pfändungsfreigrenze und die monatlich pfändbaren Beträge. Die Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz) ist der gesetzliche Weg, um als Privatperson bei Überschuldung einen Neustart zu ermöglichen.
Seit 2021 beträgt die Wohlverhaltensphase in Deutschland nur noch drei Jahre (statt zuvor sechs Jahre). In dieser Zeit müssen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an einen Treuhänder abführen. Nach Ablauf dieser Phase und bei korrektem Verhalten werden die restlichen Schulden erlassen – Sie erhalten die Restschuldbefreiung.
Unser Rechner hilft Ihnen zu verstehen, welcher Teil Ihres Einkommens pfändbar ist und wie viel Sie monatlich selbst behalten dürfen. So können Sie realistisch einschätzen, ob eine Privatinsolvenz für Ihre Situation der richtige Weg ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was ist eine Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist ein gerichtliches Verfahren, das überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, nach einer Wohlverhaltensphase von drei Jahren eine Restschuldbefreiung zu erhalten. Sie ist der letzte Ausweg bei nicht mehr handhabbaren Schulden.
2. Wer kann Privatinsolvenz anmelden?
Privatinsolvenz können natürliche Personen beantragen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben oder eine einfache überschaubare Selbstständigkeit hatten. Voraussetzung ist ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern. Das Insolvenzgericht prüft den Antrag.
3. Wie lange dauert das Privatinsolvenzverfahren?
Seit der Reform 2021 dauert die Wohlverhaltensphase nur noch drei Jahre. In dieser Zeit wird der pfändbare Teil des Einkommens an einen Treuhänder abgeführt, der die Gläubiger anteilig befriedigt. Danach folgt bei korrektem Verhalten die Restschuldbefreiung.
4. Was ist die Pfändungsfreigrenze?
Die Pfändungsfreigrenze ist der Betrag, der Schuldnern mindestens verbleiben muss, um den Lebensunterhalt zu sichern. Sie wird regelmäßig angepasst. Einkommen oberhalb dieser Grenze kann anteilig gepfändet werden. Unser Rechner ermittelt Ihren persönlichen Pfändungsfreibetrag anhand Ihres Nettoeinkommens und Unterhaltspflichten.
5. Welche Schulden werden durch die Restschuldbefreiung erlassen?
Fast alle Schulden werden erlassen – darunter Bankschulden, Mietschulden und private Darlehen. Ausgenommen sind jedoch: vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen, Geldstrafen, Unterhaltsschulden (in bestimmten Fällen) und Schulden aus Steuerhinterziehung.
6. Was passiert mit meiner Wohnung bei Privatinsolvenz?
Mietwohnungen bleiben in der Regel erhalten, sofern die laufende Miete bezahlt wird. Immobilieneigentum kann jedoch Teil der Insolvenzmasse werden und muss ggf. verkauft werden. Klären Sie dies frühzeitig mit einem Insolvenzberater.
7. Was kostet ein Privatinsolvenzverfahren?
Die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren betragen einige hundert Euro. Reichen Ihre Mittel nicht aus, kann Stundung der Verfahrenskosten beantragt werden – diese werden nach Restschuldbefreiung ggf. aus dem Neuvermögen beglichen. Anwalts- und Beratungskosten kommen separat hinzu.
8. Was ist die Wohlverhaltensphase?
In der Wohlverhaltensphase müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen: gepfändetes Einkommen abführen, Beschäftigung suchen und jede Änderung der Einkommensverhältnisse melden. Verstöße können zum Verlust der Restschuldbefreiung führen.
9. Welche Auswirkungen hat Privatinsolvenz auf die SCHUFA?
Das Privatinsolvenzverfahren wird in der SCHUFA eingetragen und bleibt dort für drei Jahre nach Restschuldbefreiung gespeichert. Das erschwert den Abschluss von Verträgen, Kredite oder Wohnungsmieten in dieser Zeit erheblich.
10. Gibt es Alternativen zur Privatinsolvenz?
Ja. Schuldenberatung, außergerichtliche Einigung mit Gläubigern, Schuldenerlass durch Verhandlung oder Privatdarlehen von Angehörigen können Alternativen sein. Die Privatinsolvenz sollte immer der letzte Schritt sein. Suchen Sie frühzeitig eine anerkannte Schuldnerberatung auf.