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Rundfunkbeitrag-Rechner

Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 € pro Monat – aber je nach Situation zahlen Haushalte mehr, weniger oder gar nichts. Hier siehst du auf einen Blick, was dich im Jahr wirklich kostet, und ob du Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung hast.

Berechnung

Pro Wohnung wird ein eigener Beitrag fällig.

Über wie viele Monate willst du die Kosten berechnen?

Über diesen Rechner

Der Rundfunkbeitrag – umgangssprachlich noch oft "GEZ" genannt – ist für die meisten Haushalte in Deutschland eine feste monatliche Ausgabe. Aber wer muss eigentlich zahlen, wer ist befreit und wie hoch ist der Beitrag aktuell? Unser Rundfunkbeitrag Rechner gibt dir schnell und klar Auskunft.

Seit der Reform im Jahr 2013 gilt: Pro Haushalt wird ein Beitrag fällig, unabhängig davon, wie viele Personen darin wohnen und wie viele Geräte vorhanden sind. Der aktuelle Beitrag (Stand 2026) beträgt 18,94 Euro pro Monat – über das Jahr sind das 227,28 Euro.

Unser Rechner hilft dir außerdem herauszufinden, ob du Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung hast. Bestimmte Personengruppen – zum Beispiel Empfänger von Bürgergeld, Menschen mit bestimmten Behinderungen oder BAföG-Empfänger – können beim Beitragsservice einen Antrag auf Befreiung stellen.

Transparenz über eine Abgabe, die fast jeden in Deutschland betrifft – unser Rechner macht das einfach.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?

Der Rundfunkbeitrag beträgt seit 2021 monatlich 18,94 Euro pro Haushalt. Jährlich sind das 227,28 Euro. Dieser Beitrag wird von der Beitragskommission (KEF) überprüft und kann angepasst werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes beläuft er sich auf 18,94 Euro monatlich – bitte prüfe beim Beitragsservice (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) den aktuellen Stand.

Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Jeder Haushalt in Deutschland ist grundsätzlich beitragspflichtig. Ein Haushalt ist dabei als eine Wohnung definiert – unabhängig davon, wie viele Personen darin leben und ob Fernsehen, Radio oder Internet vorhanden sind. Auch wer keine öffentlich-rechtlichen Sender schaut oder hört, muss zahlen.

Wer ist vom Rundfunkbeitrag befreit?

Eine vollständige Befreiung ist möglich für: Empfänger von Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung im Alter, BAföG (Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG), Beziehern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Menschen, die taub und blind zugleich sind (Taubblindheit).

Gibt es eine Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag?

Ja. Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" können eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags beantragen (also statt 18,94 Euro nur ca. 6,31 Euro). Voraussetzung ist das Merkzeichen "RF", das für bestimmte Funktionseinschränkungen vergeben wird.

Müssen Studierende in einer WG alle zahlen?

Nein. In einer Wohngemeinschaft zahlt nur ein Beitrag pro Wohnung, also pro gemeldeter Wohnung. Wenn alle WG-Mitglieder in derselben Wohnung gemeldet sind, reicht ein gemeinsamer Beitrag. Die Kosten werden dann intern aufgeteilt. Wer dagegen ein eigenes Zimmer in einem Studentenwohnheim mit eigenem Eingang hat, kann eine eigene Wohnung darstellen.

Zahlt man doppelt, wenn man zwei Wohnungen hat?

Grundsätzlich ja: Wer zwei Wohnungen hat (z. B. Erstwohnsitz und Ferienwohnung), muss zwei Beiträge zahlen. Jedoch gibt es eine Ausnahme: Wenn es sich um eine Nebenwohnung handelt und der Hauptwohnsitzbeitrag bereits gezahlt wird, kann für die Nebenwohnung ein Befreiungsantrag gestellt werden.

Muss auch für eine leerstehende Wohnung gezahlt werden?

Eine dauerhaft leerstehende, unbewohnte Wohnung ist grundsätzlich nicht beitragspflichtig. Wenn jedoch gelegentlich jemand darin übernachtet oder sie als Ferienwohnung genutzt wird, gilt sie als bewohnt und ist beitragspflichtig. Bei Leerstand sollte man das beim Beitragsservice entsprechend melden.

Wie kann ich einen Befreiungsantrag stellen?

Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung können auf der Website des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (beitragsservice.de) online gestellt werden. Du benötigst deinen Beitragskontonummer und einen Nachweis über den Befreiungsgrund (z. B. Bürgergeld-Bescheid, Schwerbehindertenausweis). Der Antrag wird dann geprüft und die Befreiung rückwirkend ab Antragstellung gewährt.

Was passiert, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht zahlt?

Nicht gezahlte Beiträge werden gemahnt und können vollstreckt werden. Der Beitragsservice kann die Forderung an Vollstreckungsbehörden abgeben. Es können Mahngebühren und Verzugszinsen entstehen. In Extremfällen können Kontopfändungen oder andere Vollstreckungsmaßnahmen folgen. Es empfiehlt sich daher, bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig den Beitragsservice zu kontaktieren.

Gilt der Rundfunkbeitrag auch für Unternehmen?

Ja, aber mit anderen Regelungen. Betriebe zahlen gestaffelte Beiträge je nach Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Fahrzeuge. Die genaue Berechnung für gewerbliche Anmelder ist komplex. Unser Rechner ist primär für Privathaushalte konzipiert; für Unternehmen empfehlen wir die offizielle Berechnung beim Beitragsservice.