Verzugszinsen Rechner

Berechnen Sie gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB – für B2B und B2C Forderungen.

Über Verzugszinsen Rechner

Der Verzugszinsen Rechner hilft Ihnen, die gesetzlichen Verzugszinsen bei verspäteten Zahlungen schnell und korrekt zu berechnen. Verzugszinsen entstehen, wenn ein Schuldner eine Zahlung nicht rechtzeitig leistet. Sie dienen als Ausgleich für den finanziellen Schaden des Gläubigers und als Anreiz zur pünktlichen Zahlung.

In Deutschland gelten unterschiedliche Zinssätze für Privatpersonen und Unternehmen. Im B2B-Bereich beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB. Im B2C-Bereich gilt ein Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt.

Mit unserem Rechner geben Sie den offenen Betrag, das Fälligkeitsdatum und das Datum der tatsächlichen Zahlung ein. Das Tool berechnet automatisch die anfallenden Verzugszinsen nach geltendem deutschen Recht. So können Sie Ihre Forderungen präzise beziffern oder prüfen, ob eine Gegenforderung korrekt berechnet wurde.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Was sind Verzugszinsen?

Verzugszinsen sind Zinsen, die ein Gläubiger für den Zeitraum verlangen kann, in dem ein Schuldner mit einer Zahlung in Verzug ist. Sie sind gesetzlich geregelt (§§ 286 ff. BGB) und sollen den Schaden des Gläubigers durch die verspätete Zahlung ausgleichen.

2. Wann tritt Verzug ein?

Verzug tritt ein, wenn der Schuldner trotz Fälligkeit der Forderung und nach einer Mahnung nicht zahlt. Im B2B-Bereich tritt Verzug automatisch 30 Tage nach Fälligkeit ein – auch ohne Mahnung. Bei Verbrauchern ist grundsätzlich eine Mahnung erforderlich.

3. Wie hoch sind die gesetzlichen Verzugszinsen?

Im B2B-Bereich: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Im B2C-Bereich: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Der aktuelle Basiszinssatz kann auf der Website der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.

4. Was ist der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz ist ein von der Deutschen Bundesbank halbjährlich angepasster Referenzzinssatz. Er wird am 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres neu festgelegt und dient als Basis für die Berechnung von Verzugszinsen. Seit der Niedrigzinsphase war er mehrere Jahre negativ.

5. Können höhere Verzugszinsen vereinbart werden?

Ja. Im B2B-Bereich können vertraglich höhere Verzugszinsen vereinbart werden. Im B2C-Bereich gibt es gesetzliche Obergrenzen. Achten Sie darauf, dass solche Regelungen in AGB klar und rechtssicher formuliert sind.

6. Muss ich Verzugszinsen schriftlich anfordern?

Nein. Verzugszinsen entstehen kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen des Verzugs erfüllt sind. Sie müssen jedoch ggf. vor Gericht nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Berechnung schriftlich zu dokumentieren und der Forderung beizulegen.

7. Kann ich zusätzlich zur Mahngebühr Verzugszinsen verlangen?

Ja. Verzugszinsen und Mahngebühren schließen sich nicht aus. Im B2B-Bereich können Gläubiger zudem eine Schadenspauschale von 40 Euro verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB), wenn es sich um eine Handelsgeschäft handelt.

8. Was kann ich tun, wenn mein Schuldner nicht zahlt?

Nach Mahnung und erfolgloser Frist können Sie einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen. Dieser ist günstig und schnell, ohne Anwalt möglich. Bei Widerspruch des Schuldners folgt ein reguläres Klageverfahren. Außerdem kann ein Inkassodienstleister eingeschaltet werden.

9. Kann ein Schuldner die Verzugszinsen verweigern?

Ja, wenn er berechtigte Einwände gegen die Forderung hat (z. B. mangelhafte Leistung). Außerdem kann ein Schuldner den Gläubiger für den Verzug mitverantwortlich machen, wenn etwa eine falsche Kontonummer angegeben wurde. Im Streitfall entscheidet ein Gericht.

10. Wie lange können Verzugszinsen geltend gemacht werden?

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Forderungen beträgt drei Jahre (§ 195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Für die Verjährung von Verzugszinsen gilt ebenfalls diese Frist.