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Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich — wenn man weiß, was man bekommt. Hier siehst du sofort, wie viel dein Arbeitgeber zahlt, was du selbst dazulegst und wie viel am Ende auf deinem Konto landet. Für Sparverträge nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG).
Voraussetzung: zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 € (ledig) / 80.000 € (verheiratet)
Vermögenswirksame Leistungen – kurz VL – sind eine der bekanntesten, aber oft unterschätzten Möglichkeiten, mit staatlicher Unterstützung Vermögen aufzubauen. Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass ihnen VL-Leistungen zustehen oder lassen sich die Förderung einfach entgehen. Dabei ist es unkompliziert: Dein Arbeitgeber zahlt bis zu 40 € pro Monat direkt in einen Sparvertrag – und der Staat legt unter bestimmten Voraussetzungen noch die Arbeitnehmersparzulage obendrauf.
Unser VL-Rechner zeigt dir, wie viel du insgesamt ansparen kannst – inklusive Arbeitgeberzuschuss und staatlicher Förderung. Du gibst deinfach dein Bruttogehalt, den Arbeitgeberbeitrag und die Anlageart ein, und der Rechner ermittelt dein voraussichtliches Endguthaben nach der Laufzeit.
Besonders interessant: VL-Verträge können in Fondssparpläne fließen, die langfristig deutlich mehr Rendite abwerfen als klassische Bankprodukte. Gerade für jüngere Arbeitnehmer lohnt sich ein frühzeitiger Start. Der VL-Rechner hilft dir, die Optionen zu vergleichen und die beste Entscheidung für deine Situation zu treffen – schnell, kostenlos und ohne Fachjargon.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen, die dein Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Lohn in einen Sparvertrag einzahlt. Der Betrag wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen – du musst dich nur einmal darum kümmern, einen VL-fähigen Vertrag abzuschließen. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses ist je nach Tarifvertrag oder Vereinbarung unterschiedlich und beträgt maximal 40 € pro Monat.
Grundsätzlich haben alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf VL, sofern der Arbeit- oder Tarifvertrag das vorsieht. Auch Auszubildende und Teilzeitkräfte können VL erhalten. Es empfiehlt sich, bei der Personalabteilung nachzufragen, ob und in welcher Höhe VL gewährt werden.
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für VL-Sparer mit niedrigerem Einkommen. Bei Fondssparplänen beträgt sie 20 % auf maximal 400 € jährliche VL-Einzahlungen, also bis zu 80 € pro Jahr – vorausgesetzt, das zu versteuernde Einkommen liegt unter 40.000 € (Einzelperson) bzw. 80.000 € (Ehepaar). Sie wird über die Steuererklärung beantragt.
Es gibt verschiedene VL-fähige Anlageprodukte: Banksparplan, Bausparvertrag, Fondssparplan und Beteiligungen am Unternehmen. Der Fondssparplan gilt als renditestarke Variante, da er in Aktien- oder ETF-Fonds investiert. Der Bausparvertrag eignet sich, wenn du später eine Immobilie finanzieren möchtest.
VL-Verträge laufen in der Regel 6 Jahre (Ansparphase) plus 1 Jahr Ruhephase – also insgesamt 7 Jahre. Erst danach kannst du das angesparte Guthaben frei verwenden. Bei einem Bausparvertrag gelten abweichende Bedingungen.
Bei einem Jobwechsel kannst du den VL-Vertrag in der Regel fortführen – entweder mit Eigenleistung oder mit VL-Beiträgen des neuen Arbeitgebers. Der Vertrag läuft weiter, die Förderfähigkeit bleibt erhalten, solange du die Einkommensgrenzen nicht überschreitest.
Ja. Wenn dein Arbeitgeber keine oder nur geringe VL zahlt, kannst du den Betrag aus eigener Tasche aufstocken. Auch Eigeneinzahlungen sind förderfähig, sofern du die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage einhältst.
Wer zu viel verdient, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, profitiert trotzdem vom Arbeitgeberzuschuss – das ist im Grunde kostenloses Geld. Gerade bei einem Fondssparplan ist das langfristig ein ordentlicher Renditebooster, selbst ohne staatliche Förderung.
Die Zulage wird über die Einkommensteuererklärung beantragt, konkret über die Anlage VL. Du benötigst dazu eine Bescheinigung deines VL-Anbieters, die dir am Jahresende automatisch zugeschickt wird. Das Finanzamt berechnet dann automatisch die Zulage und erstattet sie.
Ja, der Rechner berücksichtigt die aktuellen Fördergrenzen und Zulagensätze für 2026. Da sich Gesetze ändern können, empfehlen wir, vor einer Vertragsabschließung aktuelle Informationen beim Anbieter oder Steuerberater einzuholen. ---