Vorabpauschale-Rechner

Ermitteln Sie die Vorabpauschale und die anfallende Steuer für Ihren ETF oder Fonds für 2026.

Über Vorabpauschale Rechner

Der Vorabpauschale Rechner hilft Fondsanlegern zu verstehen und zu berechnen, welche Steuern auf die sogenannte Vorabpauschale anfallen. Die Vorabpauschale ist ein steuerliches Konzept, das seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt und eine Mindestbesteuerung für thesaurierende Investmentfonds sicherstellt.

Thesaurierende Fonds schütten ihre Erträge nicht aus, sondern legen sie direkt wieder an. Dadurch würden Anleger ohne die Vorabpauschale jahrelang keine Steuern zahlen und erst beim Verkauf der Anteile besteuert werden. Um eine gleichmäßigere Besteuerung zu erreichen, wird jährlich eine fiktive Mindestausschüttung berechnet – die Vorabpauschale –, auf die Abgeltungsteuer anfällt.

Die Berechnung der Vorabpauschale ist komplex: Sie basiert auf dem Rücknahmepreis des Fondsanteils am Jahresanfang, dem Basiszins und einem Basisertrag. Davon werden tatsächliche Ausschüttungen des Jahres abgezogen. Das Ergebnis unterliegt dann der Abgeltungsteuer. Je nach Fondsart (Aktienfonds, Mischfonds, Rentenfonds) gelten unterschiedliche Teilfreistellungen. Unser Rechner führt diese Berechnung transparent durch.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Was ist die Vorabpauschale genau?

Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Mindestbesteuerung für Investmentfonds. Sie stellt sicher, dass Anleger in thesaurierende Fonds nicht dauerhaft steuerfrei bleiben, sondern jährlich eine Mindeststeuer auf den Wertzuwachs zahlen. Die Steuer wird automatisch von der Depotbank einbehalten.

2. Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Die Vorabpauschale ergibt sich aus: Basisertrag (= Rücknahmepreis × Basiszins × 0,7) minus ausgeschüttete Erträge im Jahr. Das Ergebnis ist jedoch auf den tatsächlichen Kursgewinn des Jahres begrenzt – bei Kursverlusten fällt keine Vorabpauschale an.

3. Was ist der Basiszins bei der Vorabpauschale?

Der Basiszins wird jährlich von der Deutschen Bundesbank ermittelt und vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Er orientiert sich am langfristigen Zinsniveau. In Niedrigzinsjahren war der Basiszins nahezu null oder sogar negativ, was zu sehr geringen oder keinen Vorabpauschalen führte.

4. Fällt die Vorabpauschale auch bei ausschüttenden Fonds an?

Ja, aber nur in eingeschränktem Maß. Bei ausschüttenden Fonds werden die tatsächlichen Ausschüttungen auf die Vorabpauschale angerechnet. Wenn die Ausschüttungen höher sind als der berechnete Basisertrag, entsteht keine zusätzliche Vorabpauschale.

5. Welche Steuern fallen auf die Vorabpauschale an?

Auf die Vorabpauschale fällt Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag (und gegebenenfalls Kirchensteuer) an. Allerdings gilt eine Teilfreistellung: Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent, bei Rentenfonds 0 Prozent.

6. Wann wird die Vorabpauschale abgerechnet?

Die Depotbank berechnet die Vorabpauschale Anfang Januar für das abgelaufene Jahr und zieht die Abgeltungsteuer automatisch vom Verrechnungskonto ab. Wenn nicht genügend Guthaben vorhanden ist, wird der Betrag aus dem Depot entnommen oder bleibt als ausstehender Betrag stehen.

7. Wird der Sparer-Pauschbetrag auf die Vorabpauschale angewendet?

Ja, der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro für Ehepaare) wird auch auf die Vorabpauschale angewendet. Wenn Sie Ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, werden zunächst die Vorabpauschalen des Jahres gegen den Pauschbetrag verrechnet.

8. Was passiert mit der gezahlten Vorabpauschale beim späteren Verkauf?

Beim Verkauf der Fondsanteile werden die gezahlten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn abgezogen. Das verhindert eine Doppelbesteuerung: Was bereits als Vorabpauschale versteuert wurde, wird beim Verkauf nicht erneut besteuert.

9. Gilt die Vorabpauschale auch für ETFs?

Ja, ETFs sind Investmentfonds und unterliegen daher ebenfalls der Vorabpauschale. Für thesaurierende ETFs ist die Vorabpauschale besonders relevant, da diese keine laufenden Ausschüttungen vornehmen.

10. Kann ich die Vorabpauschale in meiner Steuererklärung angeben?

Normalerweise müssen Sie die Vorabpauschale nicht separat in der Steuererklärung angeben, da die Depotbank die Steuer automatisch einbehält und an das Finanzamt abführt. Falls Sie eine Erstattung möchten – etwa weil der Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft wurde – können Sie dies in der Anlage KAP geltend machen.