Zollrechner
Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer für Waren aus Drittländern berechnen
Ergebnis
Zollwert
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Zollgebühr
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Einfuhrumsatzsteuer
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Gesamtkosten
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Aufschlüsselung
Über Zoll Rechner
Der Zoll Rechner hilft Ihnen, die anfallenden Zollgebühren und Steuern beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern zu berechnen. Wer Waren aus Ländern wie USA, China, Großbritannien oder der Türkei bestellt, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen – und oft überrascht der tatsächliche Gesamtpreis inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Beim Import aus Drittländern (außerhalb der EU) fallen in der Regel drei Kostenarten an: Zollgebühren (variabel je nach Warenart), Einfuhrumsatzsteuer (19 % auf Warenwert + Versandkosten + Zoll) und ggf. eine Bearbeitungsgebühr des Zustellers. Unser Rechner berücksichtigt alle drei Komponenten und zeigt Ihnen den Gesamtbetrag.
Ob Sie Elektronik, Mode, Spielzeug oder andere Waren aus dem Ausland bestellen – mit unserem Zoll Rechner wissen Sie vorab, was Sie wirklich zahlen werden. So können Sie fundiert entscheiden, ob der Kauf auch nach Zoll noch attraktiv ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Ab wann fällt Zoll beim Import an?
Bei Sendungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert über 150 Euro fallen Zollgebühren an. Unterhalb dieser Grenze ist keine Zollanmeldung erforderlich, aber Einfuhrumsatzsteuer kann trotzdem fällig werden (ab 1 Euro Warenwert).
2. Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht dem deutschen Mehrwertsteuersatz: 19 % für die meisten Waren, 7 % für bestimmte ermäßigte Güter (z. B. Bücher). Sie wird auf den Gesamtbetrag aus Warenwert, Versandkosten und Zoll berechnet.
3. Wie hoch sind die Zollgebühren?
Die Zollgebühren variieren stark je nach Warenart und Ursprungsland. Sie richten sich nach dem EU-Zolltarif (TARIC). Für viele Konsumgüter liegen sie zwischen 0 % und 12 %. Elektronikartikel sind oft zollfrei, Kleidung hingegen typischerweise mit 12 % belastet.
4. Wie finde ich den Zollsatz meiner Ware?
Den Zollsatz ermitteln Sie über den EU-Zolltarif TARIC (online verfügbar). Dazu benötigen Sie die Zolltarifnummer (HS-Code) der Ware. Unser Rechner enthält typische Sätze für gängige Warengruppen als Orientierung.
5. Was ist die Zollanmeldung und wer macht sie?
Bei Paketsendungen übernimmt in der Regel der Zusteller (DHL, DPD, UPS etc.) die Zollanmeldung und streckt die Zollgebühren vor. Diese werden Ihnen dann zusätzlich in Rechnung gestellt – oft inklusive einer Bearbeitungsgebühr von 5–15 Euro.
6. Gibt es Freigrenzen beim Zoll?
Ja. Sendungen mit einem Warenwert bis 45 Euro (Privatgeschenke von Einzelpersonen) sind unter bestimmten Bedingungen zollfrei. Für gewerbliche Sendungen gilt seit 2021 keine Freigrenze mehr für die Einfuhrumsatzsteuer.
7. Was ist der Unterschied zwischen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer?
Zoll ist eine Abgabe, die auf den Import bestimmter Waren erhoben wird. Die Einfuhrumsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer auf die eingeführte Ware – sie ersetzt die im Inland beim Kauf fällige Mehrwertsteuer. Beide können gleichzeitig anfallen.
8. Muss ich auch Zoll zahlen, wenn ich aus Großbritannien bestelle?
Ja. Seit dem Brexit (2021) gilt Großbritannien als Drittland. Bestellungen über 150 Euro unterliegen dem normalen Importzoll. Viele britische Händler haben sich inzwischen darauf eingestellt und berechnen den Zoll bereits beim Kauf.
9. Kann ich Zoll zurückfordern?
Wenn eine Ware zurückgeschickt wird, kann die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer zurückerstattet werden. Der Prozess ist jedoch bürokratisch und erfordert Nachweise. Bei Zollgebühren ist eine Erstattung ebenfalls möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft.
10. Sind Zollkosten von der Steuer absetzbar?
Für Privatpersonen in der Regel nicht. Unternehmen können Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen (wenn sie vorsteuerabzugsberechtigt sind). Zollgebühren sind Betriebsausgaben und steuerlich absetzbar.